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23.03.2010: Wahlbenachrichtigungskarten und Briefwahlanträge

Alle fünf Jahre wählen die Menschen in Nordrhein-Westfalen ihre Volksvertretung. Wie das Parlament demnächst zusammengesetzt ist, entscheiden die Wählerinnen und Wähler anhand ihrer Stimmen, die sie bei der Landtagswahl am 09. Mai 2010 abgeben. Wie bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler jetzt auch bei der Landtagswahl 2010 zwei Stimmen, die sog. Erststimme und Zweitstimme.
Ein Stimmzettel wird in eine Urne geworfen.
Für die Zeitspanne von fünf Jahren werden die Abgeordneten des Parlaments gewählt, um ihr Mandat, also ihren Auftrag auszufüllen, nämlich die Bevölkerung politisch zu repräsentieren. Dabei sind sie an keinerlei Weisung gebunden, sondern nur ihrem Gewissen verpflichtet. Insofern geben die Wählerinnen und Wähler den Politikerinnen und Politikern nicht nur ihre Stimme, sondern auch ihr Vertrauen.

Von den knapp 18 Millionen Menschen, die in Nordrhein-Westfalen leben, sind rund 13,4 Millionen wahlberechtigt. Das Wahlrecht ist in der Landesverfassung und im Landeswahlgesetz verankert. Man unterscheidet zwischen aktivem und passivem Wahlrecht. Ihr aktives Wahlrecht nutzen alle, die wählen gehen. Das passive Wahlrecht erlaubt es, sich selbst wählen zu lassen. Aktives Wahlrecht bei Landtagswahlen haben alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnen. Für das passive Wahlrecht gelten mit einer Ausnahme die gleichen Bedingungen. Wer wahlberechtigt ist, ist auch wählbar und hat damit das Recht, sich um einen Sitz im Landtag Nordrhein-Westfalen zu bewerben, allerdings muss er seit mindestens drei Monaten in NRW wohnen.

Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigungskarten bis zum 18.04.2010

Die Vorbereitungen auf die bevorstehende Landtagswahl laufen auch in unserer Gemeinde bereits in vollem Gange. Mitte März wurden durch den Wahlleiter 111 Wahlhelfer angeschrieben und für den Dienst am Wahlsonntag berufen. Am 04. April 2010 wird das Wählerverzeichnis erstellt. Darin sind alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In der Zeit vom 09. bis zum 18. April 2010 werden alle Wahlberechtigten, die am 04. April 2010 in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zum 18. April 2010 noch keine Karte erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 23. April 2010, 12:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis erfolgen und eine Wahlbenachrichtigungskarte ausgedruckt werden.

Briefwahlanträge sind ab dem 06.04.2010 auch online möglich

Wer wahlberechtigt ist, aber am Wahltag nicht in sein Wahllokal kommen kann, der kann ab dem 06. April 2010 Briefwahl beantragen. Den Antrag dazu finden Sie sowohl im Internet unter www.aldenhoven.de als auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Den Briefwahlantrag können Sie per Post ins Rathaus schicken (Achtung! Geburtsdatum eintragen und Unterschrift nicht vergessen) oder dort persönlich abgeben. Ausführliche Informationen zur Briefwahl finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf unserer Internetseite.




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Briefwahl

Informationen zur Briefwahl und Online-Antrag (Frist abgelaufen)

Ergebnisse

Hier können Sie die Ergebnisse der Landtagswahl abrufen.

Weitere Infos im WWW:

Auskunft erteilt:

Herr Krieger

- Hauptamt / EDV / Wahlen -
Telefon: 02464 / 586-135
E-Mail: f.j.krieger[at]aldenhoven.de