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03.05.2010: Stimmabgabe im Wahllokal

Am Wahltag, dem 09. Mai 2010, öffnen um 8:00 Uhr die Wahllokale. Jeder Wähler, der seine Stimme abgeben möchte und noch nicht Briefwahl gemacht hat, muss sich mit der Wahlbenachrichtigungskarte und seinem Personalausweis oder Reisepass in sein Wahllokal begeben.
Foto einer Wahlurne, in die ein Stimmzettel geworfen wird.
Er legt dort am Tisch des Wahlvorstandes seine Wahlbenachrichtigung vor. Auf Verlangen und insbesondere, wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorzeigen kann, hat er sich mit einem gültigen Ausweis auszuweisen. Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden und die Wahlberechtigung festgestellt hat, erhält der Wähler einen amtlichen Stimmzettel.

Mit dem Stimmzettel begibt sich der Wähler in die Wahlzelle, kennzeichnet diesen mit je einem Kreuz für die Erst- und Zweitstimme und faltet ihn dann so, dass Umstehende nicht erkennen können, wie er gewählt hat. Danach begibt sich der Wähler wieder an den Tisch des Wahlvorstandes und wirft den Stimmzettel in die Wahlurne.

Bis 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe in den Wahllokalen möglich. Direkt im Anschluss daran beginnt der Wahlvorstand mit der Ermittlung der Wahlergebnisse. Alle Ergebnisse werden in einer Niederschrift festgehalten und als Schnellmeldung per Telefon zum Wahlamt im Rathaus durchgegeben. Dort werden sie in ein spezielles PC-Programm zur Ergebniserfassung eingegeben.




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