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27.07.2009: Informationen zur Briefwahl

Ab heute können Briefwahlanträge zur Kommunalwahl gestellt werden. Auch ein Online-Antrag ist wieder möglich. Briefwahlunterlagen werden innerhalb von 3 Werktagen zugestellt.
Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am 30. August 2009 während der Kommunalwahl außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben.

Wo und wie kann ich Briefwahl beantragen?

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven beantragt werden. Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag im Internet unter http://www.aldenhoven.de auszufüllen. Den Link dorthin finden Sie auch rechts oben in der Infospalte.

Briefwahl-Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte

Wer den Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte benutzt, muss dort unbedingt sein Geburtsdatum eintragen und anschließend unterschreiben. Andernfalls muss der Antrag unbearbeitet wieder zurückgeschickt werden.

Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag (s.Foto) auszufüllen. Wer auch die Karte nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder persönlich dort abgegeben werden. Wer ins Rathaus kommt, kann dort auch direkt per Brief wählen.

Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss unbedingt den Vor- und Nachnamen des Antragstellers, seine Wohnanschrift und sein Geburtsdatum enthalten, sowie persönlich vom Wähler unterschrieben sein. Unvollständige Anträge, z.B. ohne Unterschrift oder ohne Geburtsdatum, müssen vom Wahlamt leider zurückgeschickt werden. Nur Online-Anträge über das Internet brauchen nicht unterschrieben werden.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht (z.B. vom Amtsgericht) vorlegen. Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen die Wahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung dazu durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Ein entsprechender Vordruck für eine solche Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt. Die Vollmacht kann aber auch formlos eingereicht werden. Um Missbräuche zu verhindern, darf eine Person allerdings nicht mehr als vier andere Wahlberechtigte vertreten.

Das Wahlamt ist bemüht, alle eingegangenen Anträge unverzüglich zu bearbeiten und die Unterlagen spätestens 3 Werktage nach Antragseingang zuzustellen.

Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen an den Urlaubsort nachschicken zu lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Briefe ins Ausland und zurück dauern erfahrungsgemäß etwas länger. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.

Briefwahlanträge können bis zum 28. August 2009, 18:00 Uhr gestellt werden. Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag um 15:00 Uhr.

Wie funktioniert die Briefwahl ?

Das Foto zeigt die Spitze eines Stiftes, mit der ein Kreuz auf einem Stimmzettel gemacht wird.
Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler die amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen hellroten (rosa) Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Wähler kennzeichnet zunächst die Stimmzettel mit je einem Kreuz. Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen.

Die gekennzeichneten Stimmzettel werden gefaltet und in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein vom Wähler bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag in den hellroten (rosa) Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben.

Anschließend kann der Wahlbriefumschlag direkt im Rathaus (beim Wahlamt) abgegeben oder unfrankiert zur Post gegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgeschickt werden, müssen allerdings frankiert werden. Diese sind nicht kostenfrei. Alle Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens um 16:00 Uhr im Rathaus beim Wahlamt eingegangen sein. Wahlbriefe bitte am Wahlsonntag nicht in den Wahllokalen, sondern nur im Rathaus abgeben. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Stimmenauszählung

Die Briefwahlunterlagen werden dann bis 18:00 Uhr zunächst durch die Briefwahlvorstände im Rathaus auf ihre Gültigkeit überprüft und anschließend in die Wahllokale gebracht. Dort werden sie zusammen mit den Stimmzetteln aus der Urnenwahl vermengt und ausgezählt. Die Stimmen aus der Briefwahl fließen somit in das Ergebnis des Stimmbezirks ein.




Infoboxen

Briefwahl

Das Foto zeigt, wie ein Stift ein Kreuz auf einem Stimmzettel macht.

Online-Briefwahlantrag

Hier geht's direkt zum Online-Briefwahlantrag für die Kommunalwahl am 30. August 2009.

Auskunft erteilt:

Herr Krieger

- Hauptamt / EDV / Wahlen -
Telefon: 02464 / 586-135
E-Mail: f.j.krieger[at]aldenhoven.de

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