23.07.2009: Wählerverzeichnis wird erstellt
Aldenhoven. Am 26.07.2009 wird das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl erstellt. Ab dem 01.08.2009 werden die Wahlbenachrichtigungskarten verteilt. Nach einem Umzug verlieren schon abgegebene Briefwahlstimmen ihre Gültigkeit.
Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechszehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens 16 Tage vor der Wahl im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass man sich bei einem Umzug immer beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden sollte, da aufgrund der Daten des Melderegisters das Wählerverzeichnis erstellt wird. Und nur wer dort richtig gemeldet ist, kann auch sicher sein, dass er richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen wird.
In der Zeit vom 01. bis zum 09. August 2009 werden alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zum 09. August 2009 noch keine Karte erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 14. August 2009, 12:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis geschehen und eine Wahlbenachrichtigungskarte ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu können gerne beim Wahlamt der Gemeinde (Tel. 586-135) erfragt werden.
Nach einem Umzug verlieren Briefwahlstimmen ihre Gültigkeit
Im Zeitraum vom 27. Juli 2009 bis zum 14. August 2009 werden alle Zuzüge, Abmeldungen, Umzüge auch entsprechend im Wählerverzeichnis berücksichtigt. So werden alle zugezogenen Wahlberechtigten nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt von Amts wegen in das Wählerverzeichnis am neuen Wohnort aufgenommen. Auch Wahlberechtigte, die innerhalb der Gemeinde Aldenhoven von einem Wahlbezirk in einen anderen oder innerhalb des Kreises Düren von einer Gemeinde in eine andere umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis am neuen Wohnort eingetragen. Eventuell schon am alten Wohnort abgegebene Briefwahlstimmen werden mit dem Umzug ungültig. Alle Wahlberechtigten werden darauf bei der Anmeldung hingewiesen.
Am 14. August 2009 müssen alle Wahlberechtigte ihre (Haupt-)Wohnung in der Gemeinde Aldenhoven haben. Wer sich danach mit seiner Wohnung im Einwohnermeldeamt anmeldet, ist nicht mehr bzw. nur noch für die Landrats- und Kreistagswahl im Kreis Düren wahlberechtigt.
Weitere Informationen zu Ihrem Wahlrecht nach einem Umzug erhalten Sie beim Wahlamt Ihrer Gemeinde.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass man sich bei einem Umzug immer beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden sollte, da aufgrund der Daten des Melderegisters das Wählerverzeichnis erstellt wird. Und nur wer dort richtig gemeldet ist, kann auch sicher sein, dass er richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen wird.
In der Zeit vom 01. bis zum 09. August 2009 werden alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zum 09. August 2009 noch keine Karte erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 14. August 2009, 12:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis geschehen und eine Wahlbenachrichtigungskarte ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu können gerne beim Wahlamt der Gemeinde (Tel. 586-135) erfragt werden.
Nach einem Umzug verlieren Briefwahlstimmen ihre Gültigkeit
Im Zeitraum vom 27. Juli 2009 bis zum 14. August 2009 werden alle Zuzüge, Abmeldungen, Umzüge auch entsprechend im Wählerverzeichnis berücksichtigt. So werden alle zugezogenen Wahlberechtigten nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt von Amts wegen in das Wählerverzeichnis am neuen Wohnort aufgenommen. Auch Wahlberechtigte, die innerhalb der Gemeinde Aldenhoven von einem Wahlbezirk in einen anderen oder innerhalb des Kreises Düren von einer Gemeinde in eine andere umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis am neuen Wohnort eingetragen. Eventuell schon am alten Wohnort abgegebene Briefwahlstimmen werden mit dem Umzug ungültig. Alle Wahlberechtigten werden darauf bei der Anmeldung hingewiesen.
Am 14. August 2009 müssen alle Wahlberechtigte ihre (Haupt-)Wohnung in der Gemeinde Aldenhoven haben. Wer sich danach mit seiner Wohnung im Einwohnermeldeamt anmeldet, ist nicht mehr bzw. nur noch für die Landrats- und Kreistagswahl im Kreis Düren wahlberechtigt.
Weitere Informationen zu Ihrem Wahlrecht nach einem Umzug erhalten Sie beim Wahlamt Ihrer Gemeinde.



