17.06.2009: Sitzung des Wahlausschusses am 15.07.2009
Am Mittwoch, 15. Juli 2009, 18.00 Uhr, findet die nächste Sitzung des Wahlausschusses statt. Auf der Tagesordnung steht die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 30. August 2009.
Noch bis zum 48. Tag vor der Kommunalwahl, also bis zum 13.07.2009, 18:00 Uhr, können Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl beim Wahlleiter eingereicht werden.
Der Wahlleiter hat zunächst die Pflicht, diese Wahlvorschläge unverzüglich nach Eingang darauf zu prüfen, ob sie allen Voraussetzungen entsprechen, die das Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und die Kommunalwahlordnung (KWahlO) vorschreiben, oder ob sie Mängel aufweisen. Über das endgültige Ergebnis der Vorprüfung wird in der Sitzung des Wahlausschusses berichtet.
Der Wahlleiter legt in der Sitzung alle eingegangenen Wahlvorschläge, also auch verspätete oder sonst offensichtlich ungültige Wahlvorschläge, dem Wahlausschuss vor. Die Wahlvorschläge, incl. aller Anlagen und der Unterstützungsunterschriften, können in der Sitzung von den Mitgliedern des Wahlausschusses eingesehen werden.
Der Wahlausschuss muss Wahlvorschläge zurückweisen, wenn sie
Der Wahlleiter hat zunächst die Pflicht, diese Wahlvorschläge unverzüglich nach Eingang darauf zu prüfen, ob sie allen Voraussetzungen entsprechen, die das Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und die Kommunalwahlordnung (KWahlO) vorschreiben, oder ob sie Mängel aufweisen. Über das endgültige Ergebnis der Vorprüfung wird in der Sitzung des Wahlausschusses berichtet.
Der Wahlleiter legt in der Sitzung alle eingegangenen Wahlvorschläge, also auch verspätete oder sonst offensichtlich ungültige Wahlvorschläge, dem Wahlausschuss vor. Die Wahlvorschläge, incl. aller Anlagen und der Unterstützungsunterschriften, können in der Sitzung von den Mitgliedern des Wahlausschusses eingesehen werden.
Der Wahlausschuss muss Wahlvorschläge zurückweisen, wenn sie
- verspätet eingereicht worden sind oder
- den Anforderungen nicht entsprechen, die durch die Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz oder die Kommunalwahlordnung aufgestellt sind (s.oben), oder
- aufgrund eines Parteiverbots oder eines Verbots einer Vereinigung unzulässig sind.
Lesen Sie auch hier:
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Sitzungsdienst der Gemeinde Aldenhoven
Die vollständige Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses finden Sie im Bürger- und Ratsinformationssystem.



