24.06.2009: 1 neue Bekanntmachung
Hinweise für wahlberechtigte Unionsbürger/innen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 30. August 2009 (Unterrichtung gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung (KWahlO))
Am 30. August 2009 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger/innen) teilnehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die bei ihrer Meldebehörde am 26. Juli 2009 (= 35. Tag vor der Wahl) für eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) gemeldet sind, werden bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht (§ 23 Meldegesetz) nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist Voraussetzung, dass sie gemäß §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes am Wahltag
Der/Die Bürgermeister/in kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Der Antrag muss spätestens am 14.08.2009 (= 16. Tag vor der Wahl) bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Wahlamt, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder unter www.aldenhoven.de (siehe unten).
Aldenhoven, 24. Juni 2009
Der Bürgermeister
gez.
(Lothar Tertel)
Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht (§ 23 Meldegesetz) nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist Voraussetzung, dass sie gemäß §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 14.08.2009 (= 16. Tag vor der Wahl) ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) im Wahlgebiet innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben,
- in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der/Die Bürgermeister/in kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Der Antrag muss spätestens am 14.08.2009 (= 16. Tag vor der Wahl) bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Wahlamt, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder unter www.aldenhoven.de (siehe unten).
Aldenhoven, 24. Juni 2009
Der Bürgermeister
gez.
(Lothar Tertel)
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NW063520.pdf
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für ausländische Unionsbürger/innen, die von der Meldepflicht befreit sind
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