Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



24.06.2009: 1 neue Bekanntmachung

Hinweise für wahlberechtigte Unionsbürger/innen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 30. August 2009 (Unterrichtung gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung (KWahlO))
Am 30. August 2009 finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger/innen) teilnehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die bei ihrer Meldebehörde am 26. Juli 2009 (= 35. Tag vor der Wahl) für eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) gemeldet sind, werden bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen.

Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht (§ 23 Meldegesetz) nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dafür ist Voraussetzung, dass sie gemäß §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes am Wahltag
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 14.08.2009 (= 16. Tag vor der Wahl) ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) im Wahlgebiet innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben,
  • in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In seinem Antrag hat der/die Unionsbürger/in durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt den Nachweis für seine/ihre Wahlberechtigung zu erbringen. Gegenstand der Versicherung an Eides Statt ist eine Erklärung über seine/ihre Staatsangehörigkeit, über seine/ihre Anschrift in der Gemeinde und dass er/sie am Wahltag seit mindestens dem 14.08.2009 (= 16. Tag vor der Wahl) im Wahlgebiet ununterbrochen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben wird.

Der/Die Bürgermeister/in kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Der Antrag muss spätestens am 14.08.2009 (= 16. Tag vor der Wahl) bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Wahlamt, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder unter www.aldenhoven.de (siehe unten).

Aldenhoven, 24. Juni 2009
Der Bürgermeister

gez.
(Lothar Tertel)



Downloads:

  • NW063520.pdf
    Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für ausländische Unionsbürger/innen, die von der Meldepflicht befreit sind
    (pdf-Datei / 72.06 KB)

Infoboxen

Lesen Sie auch hier:

Logo zur Kommunalwahl 2009

Aktuelle News

Aktuellen Nachrichten zur Kommunalwahl

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2009

Wahl 2004

Ergebnisse der Kommunalwahl 2004

Wahlausschuss

Mitglieder und Aufgaben des Wahlausschusses

Wahl-/Stimmbezirke

Einteilung des Wahlgebietes in Wahl- und Stimmbezirke

Wahllokale

Auflistung der Wahlräume im Gemeindegebiet

Wahlvorschläge

Informationen zum Einreichen von Wahlvorschlägen (Frist abgelaufen)

Kandidaten

Zugelassene Wahlvorschläge für die Kommunalwahl

Briefwahl

Informationen zur Briefwahl und zum Online-Antrag (Frist abgelaufen)

Ergebnisse

Hier können Sie die Ergebnisse der Kommunalwahl abrufen.

Auskunft erteilt:

Herr Krieger

- Hauptamt / EDV / Wahlen -
Telefon: 02464 / 586-135
E-Mail: f.j.krieger[at]aldenhoven.de