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09.07.2008: NRW-Landtag beschließt die Zusammenlegung mit der Europawahl

Der nordrhein-westfälische Landtag hat nunmehr das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) beschlossen.
Die Kommunalwahl 2009 wird dementsprechend voraussichtlich zusammen mit der Europawahl am 07. Juni 2009 stattfinden. Die derzeit laufende Wahlperiode wird unverändert am 20. Okt. 2009 enden, die neue Wahlperiode am 21. Oktober 2009 beginnen. Die konstituierende Sitzung der Räte muss in Zukunft gem. § 47 Abs. 1 Satz 2 GO innerhalb von 3 Wochen nach Beginn der neuen Wahlzeit stattfinden. Die Wahlausschüsse der Gemeinden müssen die Einteilung der Wahlbezirke bis spätestens 30. September 2008 vornehmen.



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