21.05.2008: Sitzung des Wahlausschusses am 16.06.2008
Am Montag, 16. Juni 2008, 18.00 Uhr, findet die nächste Sitzung des Wahlausschusses statt. Auf der Tagesordnung wird die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke stehen.
Die Wahlbezirkseinteilung muss vom Wahlausschuss vor jeder Wahl neu festgestellt werden. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten (§ 4 Abs. 2 und 3 KWahlG,NW):
Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke ist in Gemeinden spätestens acht Monate, in Kreisen spätestens sieben Monate vor Ablauf der Wahlperiode vorzunehmen (§ 4 Abs. 1 KWahlG,NW). Der Wahlleiter hat die Einteilung unverzüglich, spätestens vier Wochen nach dem Beschluss des Wahlausschusses, öffentlich bekannt zu geben (§ 6 KWahlG,NW).
Die Bewerber für die Wahlbezirke und auch deren Ersatzbewerber sind frühestens nach dieser öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu wählen (§ 17 Abs. 4 KWahlG,NW).
Die Unterteilung der Wahlbezirke in Stimmbezirke ist Sache des Bürgermeisters. Dieser entscheidet, wie viele Stimmbezirke zu bilden und wie sie abzugrenzen sind.
- Wahrung des räumlichen Zusammenhanges,
- Einhaltung einer etwa vorhandenen Bezirkseinteilung im Sinne der Gemeindeordnung NW,
- bei verbundenen Wahlen keine Überschneidung der Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinden und des Kreises und
- als Muß-Vorgabe eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken bis zur Höchstgrenze einer Abweichung von 25 % vom Durchschnitt des Wahlgebietes.
Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke ist in Gemeinden spätestens acht Monate, in Kreisen spätestens sieben Monate vor Ablauf der Wahlperiode vorzunehmen (§ 4 Abs. 1 KWahlG,NW). Der Wahlleiter hat die Einteilung unverzüglich, spätestens vier Wochen nach dem Beschluss des Wahlausschusses, öffentlich bekannt zu geben (§ 6 KWahlG,NW).
Die Bewerber für die Wahlbezirke und auch deren Ersatzbewerber sind frühestens nach dieser öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu wählen (§ 17 Abs. 4 KWahlG,NW).
Die Unterteilung der Wahlbezirke in Stimmbezirke ist Sache des Bürgermeisters. Dieser entscheidet, wie viele Stimmbezirke zu bilden und wie sie abzugrenzen sind.
Lesen Sie auch hier:
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Sitzungsdienst der Gemeinde Aldenhoven
Die Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 16.06.2008 finden Sie im Bürger- und Ratsinformationssystem.



