30.04.2009: Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungskarten
Am 03. Mai 2009 wird das Wählerverzeichnis erstellt. Darin sind alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In der Zeit vom 08. bis zum 17. Mai 2009 werden alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zum 17. Mai 2009 noch keine Karte erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 22. Mai 2009, 12:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis geschehen und eine Wahlbenachrichtigungskarte ausgedruckt werden.
EU-Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und in der Gemeinde Aldenhoven ihren Hauptwohnsitz haben, müssen sich bis zum 17. Mai 2009 noch in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Über diese Besonderheit wurden alle EU-Bürger bereits persönlich durch ein Schreiben des Wahlamtes informiert.
EU-Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und in der Gemeinde Aldenhoven ihren Hauptwohnsitz haben, müssen sich bis zum 17. Mai 2009 noch in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Über diese Besonderheit wurden alle EU-Bürger bereits persönlich durch ein Schreiben des Wahlamtes informiert.
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