13.05.2009: Im Briefwahlantrag muss Geburtsdatum angegeben werden
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung muss jeder Wähler im Briefwahlantrag neben seinem Namen und seiner Adresse zwingend auch sein Geburtsdatum eintragen. Andernfalls müssen die Anträge vom Wahlamt mit der Bitte um Ergänzung wieder zurückgeschickt werden.
Betroffen hiervon sind alle Wähler, die mit dem Vordruck auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtungskarte einen Briefwahlantrag stellen. Dort muss aufgrund der Änderung im § 26 der Europawahlordnung auf jeden Fall das Geburtsdatum eingetragen werden. Außerdem ist natürlich auch die eigenhändige Unterschrift des Wählers erforderlich. Nur dann darf ein Briefwahlantrag vom Wahlamt auch bearbeitet werden. Anträge ohne Unterschrift oder Geburtsdatum müssen unbearbeitet wieder zurück geschickt werden.
Leider sind derzeit ca. 40% aller Karten-Anträge unvollständig ausgefüllt. Hier bittet das Wahlamt dringend um Beachtung der neuen Regelung.

Leider sind derzeit ca. 40% aller Karten-Anträge unvollständig ausgefüllt. Hier bittet das Wahlamt dringend um Beachtung der neuen Regelung.

Im Briefwahlantrag muss immer das Geburtsdatum angegeben werden. Außerdem muss der Antrag unterschrieben sein.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Online-Briefwahlanträge, die unter www.aldenhoven.de gestellt werden. Im dortigen Internet-Formular wird automatisch auch das Geburtsdatum abgefragt. Eine Antragstellung ohne einen solchen Eintrag ist hier nicht möglich, da dann eine Fehlermeldung erscheint.
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04.05.2009: Informationen zur Briefwahl
Ab heute können Briefwahlanträge zur Europawahl gestellt werden. Auch ein Online-Antrag ist wieder möglich. Briefwahlunterlagen werden innerhalb von 3 Werktagen zugestellt.


