20.08.2009: Wählerverzeichnis wird erstellt
Aldenhoven. Am 23.08.2009 wird das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl erstellt. Ab dem 31.08.2009 werden die Wahlbenachrichtigungskarten verteilt. Wer umzieht, bleibt am alten Wohnort wahlberechtigt.
Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 3 Monate vor der Wahl (seit dem 27.06.2009) im Bundesgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Auf Antrag sind aber auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass man sich bei einem Umzug immer beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden sollte, da aufgrund der Daten des Melderegisters das Wählerverzeichnis erstellt wird. Und nur wer dort richtig gemeldet ist, kann auch sicher sein, dass er richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen wird.
In der Zeit vom 31. August bis zum 06. September 2009 werden alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zum 06. September 2009 noch keine Karte erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 11. September 2009, 12:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis geschehen und eine Wahlbenachrichtigungskarte ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu können gerne beim Wahlamt der Gemeinde (Tel. 586-135) erfragt werden.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass man sich bei einem Umzug immer beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden sollte, da aufgrund der Daten des Melderegisters das Wählerverzeichnis erstellt wird. Und nur wer dort richtig gemeldet ist, kann auch sicher sein, dass er richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen wird.
In der Zeit vom 31. August bis zum 06. September 2009 werden alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zum 06. September 2009 noch keine Karte erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 11. September 2009, 12:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis geschehen und eine Wahlbenachrichtigungskarte ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu können gerne beim Wahlamt der Gemeinde (Tel. 586-135) erfragt werden.
Wahlrecht nach einem Umzug
Wer nach dem 23.08.2009 umzieht, also seine Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegt, und sich an der Bundestagswahl beteiligen möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten. Er kann entweder am Wahlsonntag in dem vorgesehenen Wahlraum am alten Wohnort seine Stimme abzugeben oder im Vorfeld beim dortigen Wahlamt die Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen beantragen.Bis spätestens Sonntag, 06.09.2009, ist es auch möglich, schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Aldenhoven, also am neuen Wohnort, zu beantragen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie im Wahlamt des Rathauses. Nach dem 06.09.2009 ist ein solcher Antrag allerdings nicht mehr möglich. Wer danach umzieht, bleibt am alten Wohnort wahlberechtigt.
Sollten Sie Fragen dazu haben - insbesondere wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind oder am 23.08.2009 für keine Wohnung im Bundesgebiet gemeldet waren -, so ist Ihnen das Wahlamt hier im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven (1. Etage, Zimmer 22, Tel. 02464 / 586-135) gerne behilflich.



