02.07.2009: Noch drei Monate bis zur Bundestagswahl
Kandidierende Parteien müssen nun auf bestimmte Fristen achten.
72 Tage vor der Wahl, am 17. Juli 2009, entscheidet der Bundeswahlausschuss in Berlin, welche Vereinigungen, die ihre Teilnahme an der Wahl beantragt haben, für die Bundestagswahl am 27. September als Parteien anerkannt werden. 66 Tage vor der Wahl, bis zum 23. Juli, müssen die Parteien ihre Landeslisten bei den Landeswahlleitern und ihre Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern vorgelegt haben.
Bis zum 29. Juni mussten Parteien ihre Teilnahme an der Bundestagswahl bei Bundeswahlleiter Roderich Egeler anmelden - es sei denn, sie sind bereits mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landtag vertreten. Damit tritt der Wahlkampf in die entscheidende Phase. 62,2 Millionen Deutsche sind am Sonntag, 27. September, aufgerufen mitzuentscheiden, wer in den kommenden vier Jahren die Politik in Deutschland gestaltet. Davon dürfen 3,5 Millionen erstmals ihre Stimme in einem der rund 80.000 Wahllokale abgeben, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind.
Bekanntgabe zugelassener Landeslisten am 10. August
Spätestens 48 Tage vor der Wahl, am 10. August 2009, geben die Landeswahlleiter die zugelassenen Landeslisten der Parteien und die Kreiswahlleiter die zugelassenen Direktkandidaten in den Wahlkreisen bekannt.
Die Direktkandidaten stellen sich in den 299 Wahlkreisen zur Wahl, die dort wiederum von ebenso vielen Kreiswahlleitern organisiert werden. Die übrigen 299 der insgesamt 598 Bundestagsabgeordneten ziehen über die Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag ein.
Mehr Frauen wahlberechtigt als Männer
Kommt es aufgrund des Wahlergebnisses zu so genannten Überhangmandaten, erhöht sich die Gesamtzahl der Bundestagsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn die Zahl der gewonnenen Direktmandate einer Fraktion in einem Bundesland höher ist als die Zahl der Mandate, die ihr aufgrund ihres dortigen Zweitstimmenanteils zustehen.
Gut die Hälfte aller Wahlberechtigten sind Frauen (51,8 Prozent), knapp ein Drittel ist 60 Jahre alt oder älter (32,3 Prozent). Im Alter zwischen 18 und 20 Jahren sind dagegen nur 4,2 Prozent aller Wahlberechtigten.
Erfrischungsgeld für Wahlhelfer
Mehr als 600.000 ehrenamtliche Wahlhelfer sind am Wahlsonntag in den Wahllokalen und bei der Briefwahl im Einsatz. Allein für die Briefwahl werden rund 10.000 Wahlbezirke eingerichtet, wie der Bundeswahlleiter kürzlich bekanntgegeben hat. Die Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz am Wahltag 21 Euro "Erfrischungsgeld". Manche Gemeinden stocken es noch etwas auf. Für Tätigkeiten außerhalb ihres Wahlbezirks erhalten Wahlhelfer Fahrtkosten, außerhalb ihres Wohnorts Tage- und eventuell Übernachtungsgeld. Die Parteien selbst bekommen nur 70 Cent - die aber für jede für sie abgegebene gültige Stimme.
Bis zum 29. Juni mussten Parteien ihre Teilnahme an der Bundestagswahl bei Bundeswahlleiter Roderich Egeler anmelden - es sei denn, sie sind bereits mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder in einem Landtag vertreten. Damit tritt der Wahlkampf in die entscheidende Phase. 62,2 Millionen Deutsche sind am Sonntag, 27. September, aufgerufen mitzuentscheiden, wer in den kommenden vier Jahren die Politik in Deutschland gestaltet. Davon dürfen 3,5 Millionen erstmals ihre Stimme in einem der rund 80.000 Wahllokale abgeben, die von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind.
Bekanntgabe zugelassener Landeslisten am 10. August
Spätestens 48 Tage vor der Wahl, am 10. August 2009, geben die Landeswahlleiter die zugelassenen Landeslisten der Parteien und die Kreiswahlleiter die zugelassenen Direktkandidaten in den Wahlkreisen bekannt.
Die Direktkandidaten stellen sich in den 299 Wahlkreisen zur Wahl, die dort wiederum von ebenso vielen Kreiswahlleitern organisiert werden. Die übrigen 299 der insgesamt 598 Bundestagsabgeordneten ziehen über die Landeslisten ihrer Parteien in den Bundestag ein.
Mehr Frauen wahlberechtigt als Männer
Kommt es aufgrund des Wahlergebnisses zu so genannten Überhangmandaten, erhöht sich die Gesamtzahl der Bundestagsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn die Zahl der gewonnenen Direktmandate einer Fraktion in einem Bundesland höher ist als die Zahl der Mandate, die ihr aufgrund ihres dortigen Zweitstimmenanteils zustehen.
Gut die Hälfte aller Wahlberechtigten sind Frauen (51,8 Prozent), knapp ein Drittel ist 60 Jahre alt oder älter (32,3 Prozent). Im Alter zwischen 18 und 20 Jahren sind dagegen nur 4,2 Prozent aller Wahlberechtigten.
Erfrischungsgeld für Wahlhelfer
Mehr als 600.000 ehrenamtliche Wahlhelfer sind am Wahlsonntag in den Wahllokalen und bei der Briefwahl im Einsatz. Allein für die Briefwahl werden rund 10.000 Wahlbezirke eingerichtet, wie der Bundeswahlleiter kürzlich bekanntgegeben hat. Die Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz am Wahltag 21 Euro "Erfrischungsgeld". Manche Gemeinden stocken es noch etwas auf. Für Tätigkeiten außerhalb ihres Wahlbezirks erhalten Wahlhelfer Fahrtkosten, außerhalb ihres Wohnorts Tage- und eventuell Übernachtungsgeld. Die Parteien selbst bekommen nur 70 Cent - die aber für jede für sie abgegebene gültige Stimme.
Quelle: http://www.bundestag.de/btg_wahl/wie/countdown/index.html



