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21.06.2007: Wählerverzeichnis wird erstellt

Am 08.07.2007 wird das Wählerverzeichnis für die Bürgermeisterwahl erstellt. Ab dem 09.07.2007 werden die Wahlbenachrichtigungskarten verteilt.
Aldenhoven. Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt für die Bürgermeisterwahl ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechszehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass man sich bei einem Umzug immer beim Einwohnermeldeamt an- bzw. ummelden sollte, da aufgrund der Daten des Melderegisters das Wählerverzeichnis erstellt wird. Und nur wer dort richtig gemeldet ist, kann auch sicher sein, dass er richtig ins Wählerverzeichnis eingetragen wird.

Wer nach dem 12. Mai 2007 nach Aldenhoven gezogen ist und / oder hier seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat, ist aufgrund der Drei-Monats-Frist für die Wahl am 12. und 26. August 2007 nicht wahlberechtigt. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind außerdem diejenigen Personen, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

In der Zeit vom 09. bis zum 22. Juli 2007 werden alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, über ihr Wahlrecht informiert. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis zum 22. Juli 2007 noch keine Karte erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, der sollte sich unbedingt bis zum 27. Juli 2007, 12:00 Uhr im Wahlamt der Gemeinde melden. Bis dahin kann dann nachträglich noch die Aufnahme ins Wählerverzeichnis geschehen und eine Wahlbenachrichtigungskarte ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu können gerne beim Wahlamt der Gemeinde (Tel. 586-135) erfragt werden.

Ab dem 09. Juli 2007 bis zum Wahltag muss das Wählerverzeichnis vom Wahlamt ständig überarbeitet werden. So werden z.B. eingetragene Personen, die danach versterben, gestrichen. Ebenso müssen Wahlberechtigte gestrichen werden, die in dieser Zeit ihre Hauptwohnung verlegen und aus der Gemeinde Aldenhoven wegziehen. Letztere werden über die Streichung vom Wahlamt unterrichtet.




Infoboxen

Auskunft erteilt:

Herr Krieger

- Hauptamt / EDV / Wahlen -
Telefon: 02464 / 586-135
E-Mail: f.j.krieger[at]aldenhoven.de

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