09.07.2007: Informationen zur Briefwahl
Ab heute können Briefwahlanträge zur Bürgermeisterwahl gestellt werden. Auch ein Online-Antrag ist wieder möglich. Sobald die gedruckten Stimmzettel vorliegen, werden die Briefunterlagen verschickt.
Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben.
Wo und wie kann ich Briefwahl beantragen?

Auch zur Bürgermeisterwahl können Wahlscheine wieder online beantragt werden.
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte benutzen, um den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen. Wer auch die Karte nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder persönlich dort abgegeben werden. Wer ins Rathaus kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann auch direkt per Brief wählen und alle Unterlagen dort lassen.
Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss unbedingt persönlich vom Wähler unterschrieben werden. Ohne Unterschrift muss er vom Wahlamt leider zurückgeschickt werden. Einzige Ausnahme ist die Online-Beantragung über das Internet. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht (z.B. vom Amtsgericht) vorlegen. Allerdings berechtigt diese Vollmacht nur zum Antrag, nicht zur Mitnahme der Briefwahlunterlagen. Die Unterlagen müssen vom Wahlamt in jedem Fall persönlich ausgehändigt oder amtlich zugestellt werden. Es ist ausdrücklich nicht zulässig, dass jemand für einen anderen die Unterlagen mitnimmt. Dies gilt selbst für Eheleute, Kinder oder Eltern.
Das Wahlamt ist aus diesem Grunde bemüht, alle eingegangenen Anträge unverzüglich zu bearbeiten und die Unterlagen spätestens 3 Werktage nach Antragseingang zuzustellen. Bitte beachten Sie aber, dass der Druck der Stimmzettel frühestens am 09. Juli 2007 in Auftrag gegeben werden. Das Versenden der ersten Briefwahlunterlagen ist daher frühestens am 13. Juli 2007 möglich, spätestens sogar erst am 20. Juli 2007. Sobald dem Wahlamt die genauen Termine vorliegen, werden Sie im Internet darüber informiert. Berücksichtigen Sie dieses bitte bei Ihrem Antrag.
Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen an den Urlaubsort nachschicken zu lassen. Innerhalb Deutschlands ist so eine Abwicklung des Briefwahlgeschäfts innerhalb von einer Woche möglich. Nichtsdestotrotz sollte jeder, der per Briefwahl wählen möchte, rechtzeitig die Unterlagen beantragen und nicht bis zum letzten Tag vor der Abreise in den Urlaub damit warten.
Briefwahlanträge können nur bis zum 10. August 2007, 18:00 Uhr gestellt werden. Sie können gleichzeitig für die Wahl am 12. August 2007 und für die eventuelle Stichwahl am 26. August 2007 oder auch nur einzeln für eine Wahl gestellt werden. Dies ist durch entsprechende Angabe auf dem Antrag kenntlich zu machen. Nach dem 10. August 2007, 18:00 Uhr ist ein Antrag für die Hauptwahl nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur bis zum Wahltag um 15:00 Uhr. Entsprechendes gilt für die eventuelle Stichwahl am 26. August 2007. Hierfür können Briefwahlanträge bis zum 24. August 2007, 18:00 Uhr gestellt werden.
Wie funktioniert die Briefwahl ?

Der gekennzeichnete Stimmzettel wird gefaltet und in den blauen Wahlumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein vom Wähler bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Wahlumschlag in den hellroten (rosa) Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben.
Anschließend kann der Wahlbriefumschlag unfrankiert zur Post gegeben oder direkt im Rathaus (beim Wahlamt) abgegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgeschickt werden, müssen allerdings frankiert werden. Diese sind nicht kostenfrei. Alle Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens um 18:00 Uhr im Rathaus beim Wahlamt eingegangen sein. Wahlbriefe bitte am Wahlsonntag nicht in den Wahllokalen, sondern nur im Rathaus abgeben. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.



