18.07.2006: Verfassungsbeschwerde abgelehnt
Die Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer auf selbst genutzte Hausgrundstücke wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Die Gemeindeverwaltung Aldenhoven teilt mit, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer auf selbst genutzte Hausgrundstücke
( Az.: 1 BvR 1644/05 ) abgelehnt hat. Die Verfassungsbeschwerde wurde von der Kammer mit Beschluss vom 21.06.2006, veröffentlicht am 03.07.2006, nicht zur Entscheidung angenommen.
Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide, die sich auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beziehen bzw. die Argumentation aus der Verfassungsbeschwerde aufgreifen, werden nunmehr als unbegründet zurückgewiesen.
( Az.: 1 BvR 1644/05 ) abgelehnt hat. Die Verfassungsbeschwerde wurde von der Kammer mit Beschluss vom 21.06.2006, veröffentlicht am 03.07.2006, nicht zur Entscheidung angenommen.
Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide, die sich auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beziehen bzw. die Argumentation aus der Verfassungsbeschwerde aufgreifen, werden nunmehr als unbegründet zurückgewiesen.


