Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



16.12.2008: Auch Fahrbahnen müssen vom Schnee befreit werden

Aldenhoven. Der Winter ist nun auch in unserer Gemeinde angekommen. Schnee und Eis können manchmal überraschend unsere Straßen bedecken. Dies soll zum Anlass dienen, an dieser Stelle auf die Pflicht zum Winterdienst hinzuweisen, die für alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde Aldenhoven gilt.
Streufahrzeug des Bauhofs

Der Bauhof der Gemeinde übernimmt nicht in allen Straßen den Winterdienst. Hier sind auch die Grundstückeigentümer gefragt (© Pixelio.de - Winternitz)

Beschlossen hat dies der Gemeinderat in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 12. Dezember 1980, die zuletzt im Jahr 2006 geändert wurde. Dort ist festgelegt worden, dass die Winterwartung aller Gehwege durch die Eigentümer der anliegenden und durch sie erschlossenen Grundstücke durchgeführt werden muss. Außerdem wird darin geregelt, dass den Winterdienst der Fahrbahnen zum Teil der gemeindliche Bauhof übernimmt und zum Teil die Eigentümer durchführen müssen.

Ob Sie vor Ihrer Haustüre auch den Winterdienst der kompletten Straße oder nur des Gehwegs übernehmen müssen, können Sie der oben erwähnten Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, die Sie im Internet unter www.aldenhoven.de finden, oder Ihrem jährlichen Grundbesitzabgabenbescheid entnehmen. Wenn Sie dort für Ihr Grundstück einen Beitrag zum Winterdienst leisten müssen, ist die Winterwartungspflicht auf den Bauhof übertragen. Sollten Sie dort nichts für den Winterdienst zahlen müssen, dann wohnen Sie in einer Straße, in der die Anwohner selbst für den Winterdienst der gesamten Straße, also auch der Fahrbahn, verantwortlich sind.

In diesem Fall müssen Sie also nicht nur den Gehweg vor Ihrer Haustüre von Schnee und Eis befreien, sondern auch die Fahrbahn, und zwar genau bis zur Straßenmitte.

In jedem Fall gilt aber, dass in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen sind. Nach 19.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Weitere Informationen zum Winterdienst erteilt Ihnen das Steueramt der Gemeinde Aldenhoven unter der Telefon-Nr. 02464/586-238.



Lesen Sie auch hier:


Infoboxen

Auskunft erteilt:

Frau Nöthe-Sinanoglu

- Steueramt -
Telefon: 02464 / 586-327
E-Mail: j.noethe-sinanoglu[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
eMail: gemeinde[at]aldenhoven.de