16.12.2008: Auch Fahrbahnen müssen vom Schnee befreit werden
Aldenhoven. Der Winter ist nun auch in unserer Gemeinde angekommen. Schnee und Eis können manchmal überraschend unsere Straßen bedecken. Dies soll zum Anlass dienen, an dieser Stelle auf die Pflicht zum Winterdienst hinzuweisen, die für alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde Aldenhoven gilt.

Der Bauhof der Gemeinde übernimmt nicht in allen Straßen den Winterdienst. Hier sind auch die Grundstückeigentümer gefragt (© Pixelio.de - Winternitz)
Ob Sie vor Ihrer Haustüre auch den Winterdienst der kompletten Straße oder nur des Gehwegs übernehmen müssen, können Sie der oben erwähnten Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, die Sie im Internet unter www.aldenhoven.de finden, oder Ihrem jährlichen Grundbesitzabgabenbescheid entnehmen. Wenn Sie dort für Ihr Grundstück einen Beitrag zum Winterdienst leisten müssen, ist die Winterwartungspflicht auf den Bauhof übertragen. Sollten Sie dort nichts für den Winterdienst zahlen müssen, dann wohnen Sie in einer Straße, in der die Anwohner selbst für den Winterdienst der gesamten Straße, also auch der Fahrbahn, verantwortlich sind.
In diesem Fall müssen Sie also nicht nur den Gehweg vor Ihrer Haustüre von Schnee und Eis befreien, sondern auch die Fahrbahn, und zwar genau bis zur Straßenmitte.
In jedem Fall gilt aber, dass in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen sind. Nach 19.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Weitere Informationen zum Winterdienst erteilt Ihnen das Steueramt der Gemeinde Aldenhoven unter der Telefon-Nr. 02464/586-238.
Lesen Sie auch hier:
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Ortsrechtsammlung der Gemeinde Aldenhoven
Hier finden Sie unter IV.12 die im Text angesprochene Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.


