25.01.2012: Mitwirkungsrechte von Einwohnern im Zusammenhang mit einer Ratssitzung
Um das Engagement von Einwohnern zum Nutzen der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern und zu unterstützen, hat der Gesetzgeber verschiedene Instrumente zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört z.B. die Möglichkeit, in einer Sitzung Fragen an den Rat zu stellen, sich mit Anregungen bzw. Beschwerden schriftlich an den Rat zu wenden und der Einwohnerantrag.
Die Gemeindeordnung sieht im Interesse der Bürgernähe und der Demokratisierung des Gemeindelebens zunächst die Möglichkeit der Fragestunde in der Gemeinderatssitzung vor. Die Einwohnerfragestunde dient dazu, dem Informationsbedürfnis der Einwohner in Gemeindeangelegenheiten Rechnung zu tragen. Frageberechtigt sind alle Einwohner der Gemeinde, also auch Nicht-EU-Bürger, Kinder und Jugendliche. Fragen, die im Rahmen einer Einwohnerfragestunde an den Gemeinderat gestellt werden sollen, müssen bis spätestens 12 Tage vor der Sitzung schriftlich an den Bürgermeister eingereicht werden. Eine besondere Schriftform ist dabei nicht erforderlich, nur der Name und die Anschrift des Absenders müssen angegeben sein. Die Fragen müssen sich natürlich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, in der Sitzung höchstens zwei Zusatzfragen zum eingereichten Thema zu stellen. Zu den Einwohnerfragen findet keine Aussprache im Rat statt. Außerdem werden hier keine Beschlüsse gefasst.
Soll neben der reinen Auskunft ein Beschluss in einer bestimmten Angelegenheit der Gemeinde erreicht werden, so kann sich jeder einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit einer Anregung bzw. Beschwerde an den Gemeinderat wenden (Petitionsrecht). Auch hier ist der Antrag formlos schriftlich an den Bürgermeister zu richten. Dem Antragsteller wird in der Ratssitzung die Möglichkeit gegeben, sein Anliegen mündlich zu erläutern. Der Gemeinderat kann im Folgenden dann in der beantragten Sache eine Entscheidung treffen, er muss es aber nicht.
Erst wenn der Antrag von mindestens 5% aller Einwohner der Gemeinde, derzeit ca. 700 Einwohner, unterschrieben ist (Einwohnerantrag), ist der Rat auch verpflichtet, über die Angelegenheit zu entscheiden.
Weitere Informationen zur Fragestunde im Rat, zu Anregungen und Beschwerden an den Rat oder zum Einwohnerantrag, erhalten Sie beim Hauptamt der Gemeinde Aldenhoven unter Tel. 586-135 oder per E-Mail an hauptamt@aldenhoven.de.
Soll neben der reinen Auskunft ein Beschluss in einer bestimmten Angelegenheit der Gemeinde erreicht werden, so kann sich jeder einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit einer Anregung bzw. Beschwerde an den Gemeinderat wenden (Petitionsrecht). Auch hier ist der Antrag formlos schriftlich an den Bürgermeister zu richten. Dem Antragsteller wird in der Ratssitzung die Möglichkeit gegeben, sein Anliegen mündlich zu erläutern. Der Gemeinderat kann im Folgenden dann in der beantragten Sache eine Entscheidung treffen, er muss es aber nicht.
Erst wenn der Antrag von mindestens 5% aller Einwohner der Gemeinde, derzeit ca. 700 Einwohner, unterschrieben ist (Einwohnerantrag), ist der Rat auch verpflichtet, über die Angelegenheit zu entscheiden.
Weitere Informationen zur Fragestunde im Rat, zu Anregungen und Beschwerden an den Rat oder zum Einwohnerantrag, erhalten Sie beim Hauptamt der Gemeinde Aldenhoven unter Tel. 586-135 oder per E-Mail an hauptamt@aldenhoven.de.


