22.09.2011: Anmeldung der Schulanfänger zu den Grundschulen der Gemeinde
Aldenhoven. Vom 7. bis 11. November 2011 nehmen die Grundschulen der Gemeinde Aldenhoven Anmeldungen der Schulanfänger für das im nächsten Sommer beginnende Schuljahr entgegen.
Die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30.09.2012 das 6. Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 01.08.2012. Kinder, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Die Anträge sind in den jeweils zuständigen Schulen zu stellen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
In der Gemeinde Aldenhoven bestehen zwei Schularten, nämlich die Gemeinschaftsgrundschule und die Katholische Grundschule (Bekenntnisschule). Jedes Kind hat Anspruch auf "wohnortnahe Beschulung". Der Schulträger hat für die Gemeinde die beiden Schulstandorte Aldenhoven und Siersdorf mit den entsprechenden Einzugsbereichen festgelegt.
Am Schulstandort Aldenhoven gibt es die Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 8 (Tel. 02464 / 8435, Rektorin: Frau Ester Josten) mit dem Einzugsbereich Aldenhoven, Engelsdorf, Niedermerz, Weiler Langweiler, Weiler Hausen. In Siersdorf übernimmt die Gemeinschaftsgrundschule Siersdorf (Johannesschule), Mühlenstraße 17 (Tel. 02464 / 905151, Rektorin: Frau Katja Mund) den Einzugsbereich Dürboslar, Freialdenhoven, Schleiden und Siersdorf.
Die Katholische Grundschule Aldenhoven (Marienschule), Schwanenstraße 10 (Tel. 02464 / 905055, Rektorin: Frau Hildegard Viehöfer-Emde) ist eine Angebotsschule für Schülerinnen und Schüler, die dem katholischen Bekenntnis angehören und aus allen Ortschaften der Gemeinde Aldenhoven kommen. Sofern Ihr Kind nicht dem katholischen Bekenntnis angehört, darf das Kind dann in die Katholische Grundschule Aldenhoven aufgenommen werden, wenn die Erziehungsberechtigten die Aufnahme in die Katholische Grundschule wünschen, weil ihr Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.
Schülerinnen und Schüler, die eine der genannten Gemeinschaftsgrundschulen besuchen wollen, haben nur dann einen Beförderungsanspruch, wenn sie den für ihren Ortsteil angegebenen Schulstandort wählen. Beim Besuch der Katholischen Grundschule besteht hingegen ein Beförderungsanspruch aus dem gesamten Gemeindegebiet.
Die Anmeldung Ihres Kindes wird in der Schule Ihrer Wahl in der Zeit vom 07. bis 11.11.2011 täglich von 11 Uhr bis 13 Uhr entgegen genommen. Weitere Terminabsprachen mit den Schulleitungen sind möglich. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zur Schulanmeldung. Außerdem ist die Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes (evtl. Familienstammbuch) erforderlich.
In der Gemeinde Aldenhoven bestehen zwei Schularten, nämlich die Gemeinschaftsgrundschule und die Katholische Grundschule (Bekenntnisschule). Jedes Kind hat Anspruch auf "wohnortnahe Beschulung". Der Schulträger hat für die Gemeinde die beiden Schulstandorte Aldenhoven und Siersdorf mit den entsprechenden Einzugsbereichen festgelegt.
Am Schulstandort Aldenhoven gibt es die Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 8 (Tel. 02464 / 8435, Rektorin: Frau Ester Josten) mit dem Einzugsbereich Aldenhoven, Engelsdorf, Niedermerz, Weiler Langweiler, Weiler Hausen. In Siersdorf übernimmt die Gemeinschaftsgrundschule Siersdorf (Johannesschule), Mühlenstraße 17 (Tel. 02464 / 905151, Rektorin: Frau Katja Mund) den Einzugsbereich Dürboslar, Freialdenhoven, Schleiden und Siersdorf.
Die Katholische Grundschule Aldenhoven (Marienschule), Schwanenstraße 10 (Tel. 02464 / 905055, Rektorin: Frau Hildegard Viehöfer-Emde) ist eine Angebotsschule für Schülerinnen und Schüler, die dem katholischen Bekenntnis angehören und aus allen Ortschaften der Gemeinde Aldenhoven kommen. Sofern Ihr Kind nicht dem katholischen Bekenntnis angehört, darf das Kind dann in die Katholische Grundschule Aldenhoven aufgenommen werden, wenn die Erziehungsberechtigten die Aufnahme in die Katholische Grundschule wünschen, weil ihr Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.
Schülerinnen und Schüler, die eine der genannten Gemeinschaftsgrundschulen besuchen wollen, haben nur dann einen Beförderungsanspruch, wenn sie den für ihren Ortsteil angegebenen Schulstandort wählen. Beim Besuch der Katholischen Grundschule besteht hingegen ein Beförderungsanspruch aus dem gesamten Gemeindegebiet.
Die Anmeldung Ihres Kindes wird in der Schule Ihrer Wahl in der Zeit vom 07. bis 11.11.2011 täglich von 11 Uhr bis 13 Uhr entgegen genommen. Weitere Terminabsprachen mit den Schulleitungen sind möglich. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zur Schulanmeldung. Außerdem ist die Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes (evtl. Familienstammbuch) erforderlich.
Weitere Infos im WWW:
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http://ggs.aldenhoven.de/
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven -
http://www.johannesschule.net/
Johannesschule Siersdorf -
http://www.marienschule-aldenhoven.de/
Marienschule Aldenhoven


