04.08.2011: Entsorgung von behandeltem Altholz für den Außenbereich
Aldenhoven. Altholz für den Aussenbereich, welches durch Lack, Farbe etc. wetterfest gemacht wurde, ist gemäß der Altholzverordnung (AltholzV) vom Erzeuger separat zu entsorgen.
Somit ist es nicht mehr zulässig, Altholz dieser sog. Kategorie A IV über den Sperrmüll entsorgen zu lassen. Es besteht aber z.B. die Möglichkeit, solches Altholz bei der Deponie Alsdorf-Warden zu entsorgen (Kostenpauschale 10 ¤ bis 100 kg).
Eine genaue Auflistung, was unter die Kategorie A IV der Altholzverordnung fällt, finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads.
Gerne können Sie sich auch im Rathaus Aldenhoven unter der Telefonnummer 02464 / 586-149 erkundigen.
Eine genaue Auflistung, was unter die Kategorie A IV der Altholzverordnung fällt, finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads.
Gerne können Sie sich auch im Rathaus Aldenhoven unter der Telefonnummer 02464 / 586-149 erkundigen.
Downloads:
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Anhang 3 AltholzV.pdf
Zuordnung gängiger Altholzsortimente im Regelfall
(pdf-Datei / 57.46 KB)


