Bekanntmachung vom 08.02.2010
Satzung über die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Aldenhoven vom 09. November 1999
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 04. Februar 2010 die folgende 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Aldenhoven vom 09. November 1999 beschlossen:
§ 3 (Hauptausschuss) Absatz 2 Buchstabe a) erhält folgende neue Fassung:
(2) Der Hauptausschuss entscheidet über:
§ 10 (Bürgermeister) Absatz 1 Buchstabe d) erhält folgende neue Fassung:
(1) Der Rat delegiert folgende Aufgaben auf den Bürgermeister:
Diese 4. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft. Die bisherigen Regelungen treten dann insoweit außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 08. Februar 2010
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
Artikel 1
§ 3 (Hauptausschuss) Absatz 2 Buchstabe a) erhält folgende neue Fassung:
§ 3
Hauptausschuss
Hauptausschuss
(2) Der Hauptausschuss entscheidet über:
a) die Vergabe von Aufträgen außerhalb des Bausektors von 5.000,00 € bis zur Höhe von 50.000,00 € soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen;
Artikel 2
§ 10 (Bürgermeister) Absatz 1 Buchstabe d) erhält folgende neue Fassung:
§ 10
Bürgermeister
Bürgermeister
(1) Der Rat delegiert folgende Aufgaben auf den Bürgermeister:
d) die Vergabe von Aufträgen bis zu 5.000,00 €. Bei Splitting des Auftrages ist die Gesamtsumme maßgebend;
Artikel 3
Diese 4. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft. Die bisherigen Regelungen treten dann insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 08. Februar 2010
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister


