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Bekanntmachung vom 28.04.2010

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Aldenhoven
1. Kommunale Gebietskörperschaft

1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle

Gemeinde Aldenhoven
Leiter Hauptamt
z. H. Herrn Horst Wassenhoven
Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13
52457 Aldenhoven

Telefon: 02464 586-129
Email: hwassenhoven@aldenhoven.de

1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses

Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und ländlichen Siedlungsbereiche in den Ortsteilen

- Freialdenhoven  1.025 Einwohner
- Siersdorf  2.816 Einwohner
- Engelsdorf  200 Einwohner

Die Ortschaften liegen jeweils mehr als 4 km von der Vermittlungsstelle in Aldenhoven (Vorwahl 02464) entfernt. Ihre Breitbandversorgung mit DSL liegt deutlich unter 1 MBit/s. Ein TV-Kabelnetzbetreiber ist in keinem der Ortsteile aktiv.

2. Gegenstand der Dienstleistung

2.1. Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber

Die Gemeinde Aldenhoven bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung zu § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG:
Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.

Die Gemeinde Aldenhoven bittet ferner um Abgabe entsprechender getrennter Angebote für die unterversorgten Ortsteile. Die Gemeinde behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss eines Liefer- und/oder Leistungsvertrages vor.

Ergänzende Unterlagen, insbesondere die detaillierte Lage der Ortsteile und Siedlungsbereiche sowie deren unterversorgte Bereiche können unter o. g. Adresse angefordert werden.

2.2 Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistung

Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Stadtteile und ländlichen Siedlungsbereiche der Gemeinde Aldenhoven als Netzbetreiber und/oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen. Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 2 MBit/s Downstream und 256 kBit/s Upstream ist zu gewährleisten. Eine Übertragungsgeschwindigkeit im Download von 25 MBit/s ist ausdrücklich willkommen und kann ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist. Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen je Ortschaft oder Teilprojekt u. a. Angaben zu den Investitionskosten und auch den erwarteten laufenden Einnahmen.
Darüberhinaus hat der Anbieter anzugeben, wie und zu welchen Zusatzkosten eine Erhöhung der Bandbreite auf 50 MBit/s - entsprechend der Zielsetzung der Bundesregierung -  realisiert werden kann

Der Gemeinde Aldenhoven liegt für die betroffenen Ortsteile eine Bedarfsumfrage zur Nutzung eines Breitbandzuganges vor. Diese kann unter o. g. E-Mailadresse angefordert werden.

Ggf. ist die Größenordnung eines finanziellen Zuschussbedarfs des Telekommunikationsanbieters anzugeben (ggf. auch als Angabe einer Spanne von/bis), falls die prognostizierte Zahl der ermittelten Nachfrager für eine wirtschaftliche Realisierung des Breitbanderschließungsvorhabens nicht ausreichend sein sollte.

3. Sonstige Informationen

Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu gehören u. a. die Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung.

4. Weiteres Verfahren

4.1 Auswahlverfahren

Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten
Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote
wie etwa

- ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben)
- Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit
- Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten
- Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif

4.2 Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen     

01. Juni 2010

4.3 Weitere Informationen

Ein Aufwandersatz kann nicht gewährt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen der auf Seite 1 genannte Herr Horst Wassenhoven zur Verfügung.

Der Gemeinde Aldenhoven steht in beratender Funktion Herr Dipl.-Phys. Helmut Haag von der Firma TE Consult zur Seite. Nähere Informationen zur Versorgung und zur Technik erteilt auch

Herr Helmut Haag
TE Consult
Herderstr. 2
52445 Titz

T 02463 9057-43
F 02463 9057-42
M 0172 711 1459
E h.haag@te-consult.net
www.te-consult.net

Das Interessenbekundungsverfahren wird auf der Homepage der Gemeinde Aldenhoven (www.aldenhoven.de) und der Internetseite www.media.nrw.de veröffentlicht.

Gemeinde Aldenhoven
Der Bürgermeister
gez.
Lothar Tertel

Veröffentlicht am: Donnerstag, 29. April 2010




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Auskunft erteilt:

Herr Wassenhoven

- Hauptamt / Personalamt -
Telefon: 02464 / 586-129
E-Mail: h.wassenhoven[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de