Bekanntmachung vom 08.02.2010
Satzung über die 6. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Aldenhoven vom 01. Oktober 1999
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 04. Februar 2010 die folgende 6. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Aldenhoven vom 01. Oktober 1999 beschlossen:
§ 2 (Ladungsfrist) Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens 12 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht eingerechnet, zugehen.
§ 3 (Aufstellung der Tagesordnung) Absatz 1 erhält eine neue Fassung:
(1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 15. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Diese 6. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft. Die bisherigen Regelungen treten dann insoweit außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 08. Februar 2010
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
Artikel 1
§ 2 (Ladungsfrist) Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
§ 2
(1) Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens 12 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht eingerechnet, zugehen.
Artikel 2
§ 3 (Aufstellung der Tagesordnung) Absatz 1 erhält eine neue Fassung:
§ 3
(1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 15. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Artikel 3
Diese 6. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Beschlussfassung in Kraft. Die bisherigen Regelungen treten dann insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 08. Februar 2010
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister


