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Bekanntmachung vom 04.03.2010

Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes
Das Gemeinderatsmitglied Herbert Jansen, 52457 Aldenhoven, Konrad-Adenauer-Straße 4, hat sein Mandat mit Ablauf des 28.02.2010 niedergelegt.

Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 372), wird hiermit festgestellt, dass der Student

Bernd Jansen, 52457 Aldenhoven, Konrad-Adenauer-Straße 4,

als Ersatzbewerber für Herrn Herbert Jansen in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.

Gegen die Entscheidung können

a) jede(r) Wahlberechtigte des Wahlgebietes
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie feststellen, dass einer der Anfechtungsgründe gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a) - c) des Kommunalwahlgesetzes vorliegt.

Der Einspruch ist dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Aldenhoven, den 04. März 2010

gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
als Wahlleiter




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Auskunft erteilt:

Herr Krieger

- Hauptamt / EDV / Wahlen -
Telefon: 02464 / 586-135
E-Mail: f.j.krieger[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

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Dienstag:
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Donnerstag:
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Freitag:
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und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

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Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de