Bekanntmachung vom 04.03.2010
Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes
Das Gemeinderatsmitglied Herbert Jansen, 52457 Aldenhoven, Konrad-Adenauer-Straße 4, hat sein Mandat mit Ablauf des 28.02.2010 niedergelegt.
Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 372), wird hiermit festgestellt, dass der Student
als Ersatzbewerber für Herrn Herbert Jansen in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.
Gegen die Entscheidung können
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie feststellen, dass einer der Anfechtungsgründe gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a) - c) des Kommunalwahlgesetzes vorliegt.
Der Einspruch ist dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aldenhoven, den 04. März 2010
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
als Wahlleiter
Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 372), wird hiermit festgestellt, dass der Student
Bernd Jansen, 52457 Aldenhoven, Konrad-Adenauer-Straße 4,
als Ersatzbewerber für Herrn Herbert Jansen in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.
Gegen die Entscheidung können
a) jede(r) Wahlberechtigte des Wahlgebietes
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie feststellen, dass einer der Anfechtungsgründe gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a) - c) des Kommunalwahlgesetzes vorliegt.
Der Einspruch ist dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aldenhoven, den 04. März 2010
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
als Wahlleiter


