Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



Bekanntmachung vom 23.11.2010

7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Entwässerungsgebührensatzung) vom 20. Dezember 2005
Aufgrund
  • der §§ 7, 8, und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950),
  • der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394,
  • sowie des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 185),
hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 18. November 2010 folgende 7. Änderung der Entwässerungsgebührensatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 4 (Schmutzwassergebühren) Absatz 6 erhält folgende neue Fassung:

(6)    Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 3,95 €. Es werden mindestens 20 cbm in Rechung gestellt.

Artikel 2

§ 5 (Niederschlagswassergebühr) Absatz 7 erhält folgende neue Fassung:

(7)    Die Gebühr beträgt 0,80 € für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche im Sinne des Absatzes 2.

Artikel 3

Diese 7. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung in der bisherigen Fassung insoweit außer Kraft.


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)    die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Aldenhoven, den 23. November 2010

gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister




Infoboxen

Auskunft erteilt:

Herr Ossenkopp

- Kämmerei -
Telefon: 02464 / 586-139
E-Mail: m.ossenkopp[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de