Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



Bekanntmachung vom 22.12.2010

4. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Aldenhoven vom 05. Dezember 2001
Aufgrund
  • des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950),
  • und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394),
hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 20. Dezember 2010 folgende 4. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung vom 05. Dezember 2001 beschlossen:

Artikel 1

In der Anlage "Gebührentarif" erhalten die lfd. Tarif-Nummern 1, 3, 7, 9, 10 und 13 folgende neue Fassung:


Tarif-
Nr.
 GegenstandGebühr
in Euro
1.

Vervielfältigung und Auszüge


a)
Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4



für die ersten 10 Seiten jeweils
0,60


ab der 11. Seite jeweils
0,40

b)
Bei größerem Format als DIN a 4 für jede Seite
0,85

c)
Farbkopien und -ausdrucke



im Format A 4
1,10


im Format A 3
1,60


im Format A 2
2,60

d)
Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder
Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei
durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt weirde.
Die Gebphr beträgt für je angefangene 15 Minuten



8,00

e)
Für Vereine und sonstige Institutionen aus dem Gemeindegebiet
wird nur ein Zehntel (10%) der Gebühren nach Nr. 1a), 1b) und 1 c)
erhoben, sofern die Kopien von diesen selbst erstellt werden.

3.

Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen
und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder
Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist



je angefangene halbe Stunde
22,00
7.

Feststellung aus Konten und Akten



je angefangene halbe Stunde
22,00
9.

Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung
Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen
Anlagen ausgeführt werden



je angefangene halbe Stunde
22,00
10.

Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge,
technische Arbeiten, und zwar für


a)
Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
22,00

b)
Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde
22,00

c)
Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je
angefangene halbe Stunde
13,00
13.

Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen
in moderne Schrift und Übersetzungen



je angefangene halbe Stunde
22,00








Artikel 2

Diese 4. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Sat-zung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b)    die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)    der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und da-bei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Aldenhoven, den 22. Dezember 2010
 

    (Lothar Tertel)
    Bürgermeister
 




Infoboxen

Auskunft erteilt:

Herr Krieger

- Hauptamt / EDV / Wahlen -
Telefon: 02464 / 586-135
E-Mail: f.j.krieger[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de