Bekanntmachung vom 23.11.2010
35. Änderung des Flächennutzungsplanes Testzentrum
Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 16.11.2010 die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes Testzentrum genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut: „Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Gemeinde Aldenhoven am 08.07.2010 beschlossene 35. Änderung des Flächennutzungsplanes Testzentrum.“
Der Bereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der nebenstehenden Skizze dargestellt.
Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes Testzentrum kann bei der Ge-meindeverwaltung Aldenhoven, Zimmer 29, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig.
Hinweis:
Eine Verletzung der im § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat des Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, 23. November 2010
(Lothar Tertel)
Bürgermeister