Bekanntmachung vom 03.08.2010
Bebauungsplan 50 A Erweiterung Industriegebiet
Bebauungsplan 50 A - Erweiterung Industriegebiet -
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 08.07.2010 den Bebauungsplanes 50 A - Erweiterung Industriegebiet -, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, landschaftspflegerischem Fachbeitrag und unter Beifügung der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan 50 A - Erweiterung Industriegebiet - wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan 50 A - Erweiterung Industriegebiet - mit sämtlichen Anlagen liegt ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Dienststunden sind:
Mo. - Do.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr.
Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 14 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3, Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen der entsprechenden Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-verfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Aldenhoven vor-her gerügt worden und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, 03. August 2010
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 08.07.2010 den Bebauungsplanes 50 A - Erweiterung Industriegebiet -, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, landschaftspflegerischem Fachbeitrag und unter Beifügung der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan 50 A - Erweiterung Industriegebiet - wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan 50 A - Erweiterung Industriegebiet - mit sämtlichen Anlagen liegt ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Dienststunden sind:
Mo. - Do.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr.
Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 BauGB. Danach sind eine nach § 14 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3, Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen der entsprechenden Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-verfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Aldenhoven vor-her gerügt worden und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, 03. August 2010
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
-
Bebauungsplan
(pdf-Datei / 257.54 KB)


