Bekanntmachung vom 18.01.2010
Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes
Das Gemeinderatsmitglied Markus Müller, 52457 Aldenhoven, Bettendorfer Straße 27, ist am 06.01.2010 verstorben.
Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999, S.70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 372), wird hiermit festgestellt, dass
als Ersatzbewerberin für Herrn Müller in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.
Gegen die Entscheidung können
Der Einspruch ist dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aldenhoven, den 18. Januar 2010
gez.
Lothar Tertel
Bürgermeister
als Wahlleiter
Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999, S.70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 372), wird hiermit festgestellt, dass
Frau Ulrike Schwarz, 52457 Aldenhoven, Lanzenweg 12,
als Ersatzbewerberin für Herrn Müller in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.
Gegen die Entscheidung können
- jede(r) Wahlberechtigte des Wahlgebietes
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
Der Einspruch ist dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aldenhoven, den 18. Januar 2010
gez.
Lothar Tertel
Bürgermeister
als Wahlleiter


