Bekanntmachung vom 12.01.2010
Melderegisterauskunft in besonderen Fällen
Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NW
Sie haben ein WIDERSPRUCHSRECHT:
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Aldenhoven, den 12. Januar 2010
Gemeinde Aldenhoven
Der Bürgermeister
(Lothar Tertel)
- gegen die Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Soweit Ihre Daten nicht zum Zwecke des Steuererhebungsrechts der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs nur dann, wenn Sie nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Ihres Familienangehörigen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 32 Abs. 2 MG.NRW)
- gegen die Übermittlung Ihrer Daten im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet (§ 34 Abs. 1b MG NRW). Von einem Widerspruch unberührt bleiben Auskünfte aus dem Melderegister, die schriftlich auf dem Postweg oder die schriftlich bei persönlicher Vorsprache des Auskunftssuchenden erteilt werden
- gegen die Übermittlung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familiennamen, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 35 Abs. 1 MG NRW) an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden ( § 35 Abs. 2 MG NRW).
- Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk (§ 35 Abs. 3 MG NRW)
- an Adressbuchverlagen, zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern (§ 35 Abs. 4 MG NRW).
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Aldenhoven, den 12. Januar 2010
Gemeinde Aldenhoven
Der Bürgermeister
(Lothar Tertel)


