Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



Bekanntmachung vom 18.12.2009

Satzung über die 3. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Aldenhoven vom 05. Dezember 2001
Aufgrund
  • des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380),
  • und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394),
hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 folgende 3. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung vom 05. Dezember 2001 beschlossen:

Artikel 1

Der Anlage "Gebührentarif" wird folgende neue Nr. 17 hinzugefügt:

Tarif-
Nr.
Gegenstand
Gebühr
in Euro
17.
Sonderleistungen bei Trauungen
 a) innerhalb der Dienstzeiten - außerhalb des Rathauses 50,00
 b) außerhalb der Dienstzeiten - im Rathaus150,00
 c) außerhalb der Dienstzeiten - außerhalb des Rathauses
150,00









Artikel 2

Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung in der bisherigen Fassung insoweit außer Kraft.
 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Aldenhoven, den 18. Dezember 2009

Lothar Tertel
Bürgermeister




Infoboxen

Auskunft erteilt:

Herr Wassenhoven

- Hauptamt / Personalamt -
Telefon: 02464 / 586-129
E-Mail: h.wassenhoven[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de