Bekanntmachung vom 18.12.2009
Satzung über die 3. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Aldenhoven vom 05. Dezember 2001
Aufgrund
Der Anlage "Gebührentarif" wird folgende neue Nr. 17 hinzugefügt:
Artikel 2
Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung in der bisherigen Fassung insoweit außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 18. Dezember 2009
Lothar Tertel
Bürgermeister
- des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380),
- und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394),
Artikel 1
Der Anlage "Gebührentarif" wird folgende neue Nr. 17 hinzugefügt:
| Tarif- Nr. | Gegenstand | Gebühr in Euro |
| 17. | Sonderleistungen bei Trauungen | |
| a) innerhalb der Dienstzeiten - außerhalb des Rathauses | 50,00 | |
| b) außerhalb der Dienstzeiten - im Rathaus | 150,00 | |
| c) außerhalb der Dienstzeiten - außerhalb des Rathauses | 150,00 | |
Artikel 2
Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung in der bisherigen Fassung insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 18. Dezember 2009
Lothar Tertel
Bürgermeister


