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Bekanntmachung vom 12.08.2009

Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl am 30. August 2009
1.    Am 30. August 2009 finden in der Gemeinde Aldenhoven die Kommunalwahlen statt. Die Wahlen dauern von 8 bis 18.00 Uhr.

2.    Die Gemeinde Aldenhoven ist in folgende 16 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:
Bezeichnung des StimmbezirksBezeichnung des Wahlraums
01.1 - Aldenhoven 1Gemeinschaftsgrundschule
Schwanenstraße 8
01.2 - Neu Pattern 2Haus Pattern
Patterner Ring
02.0 - Aldenhoven 2Gemeinschaftsgrundschule
Schwanenstraße 8
03.0 - Aldenhoven 3Gemeinschaftsgrundschule
Schwanenstraße 8
04.0 - Aldenhoven 4KGS Marienschule
Schwanenstraße 10
05.0 - Aldenhoven 5KGS Marienschule
Schwanenstraße 10
06.0 - Aldenhoven 6KGS Marienschule
Schwanenstraße 10
07.1 - DürboslarAlte Schule Dürboslar
Germaniaplatz 9
07.2 - Engelsdorf
Alte Schule Engelsdorf
Am Weidberg 1
08.0 - FreialdenhovenFeuerwehrgerätehaus
Pastoratsstraße 1
09.0 - Neu PatternHaus Pattern
Patterner Ring
10.0 - NiedermerzHaus des Dorfes
Johannesstraße 9
11.0 - SchleidenKindergarten Haus für Kinder
Schützenstraße 19
12.0 - Siersdorf 1Johannesschule
Mühlenstraße 17
13.0 - Siersdorf 2Johannesschule
Mühlenstraße 17
14.0 - Siersdorf 3Johannesschule
Mühlenstraße 17












   
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Juli 2009 bis 09. August 2009 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:
Kreiswahlbezirke Nr.
Gemeindewahlbezirke Nr
Stimmbezirke Nr.
12 - Aldenhoven01 - Aldenhoven 1/Neu Pattern 2

02 - Aldenhoven 2
03 - Aldenhoven 3
04 - Aldenhoven 4
05 - Aldenhoven 5
06 - Aldenhoven 6
09 - Neu Pattern 1
10 - Niedermerz
11 - Schleiden
01.1 - Aldenhoven 1
01.2 - Neu Pattern 2
02.0 - Aldenhoven 2
03.0 - Aldenhoven 3
04.0 - Aldenhoven 4
05.0 - Aldenhoven 5
06.0 - Aldenhoven 6
09.0 - Neu Pattern 1
10.0 - Niedermerz
11.0 - Schleiden
13 - Aldenhoven/Linnich
07 - Dürboslar/Engelsdorf

08 - Freialdenhoven
12 - Siersdorf 1
13 - Siersdorf 2
14 - Siersdorf 3
07.1 - Dürboslar
07.2 - Engelsdorf
08.0 - Freialdenhoven
12.0 - Siersdorf 1
13.0 - Siersdorf 2
14.0 - Siersdorf 3



 
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr, in folgenden Briefwahllokalen zusammen:
Bezeichnung des BriefwahlbezirksBezeichnung des Briefwahlraums
Briefwahl 1
Gemeindeverwaltung
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
Briefwahl 2
Gemeindeverwaltung
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
Briefwahl 3
Gemeindeverwaltung
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13



 
3.    Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

Der Wähler hat für die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und die Kreistags-wahl jeweils eine Stimme.

Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a)    für den Gemeinderat
b)    für das Amt des Landrats
c)    für den Kreistag
gekennzeichnet werden.

Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a)    für die Gemeinderatswahl: weiße Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b)    für die Landratswahl: hellblaue Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c)    für die Kreistagswahl: hellrote Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck

4.    Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.    Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
b)    durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.

Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.    Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Aldenhoven, den 12. August 2009

gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister



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E-Mail: f.j.krieger[at]aldenhoven.de

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