Bekanntmachung vom 12.08.2009
Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl am 30. August 2009
1. Am 30. August 2009 finden in der Gemeinde Aldenhoven die Kommunalwahlen statt. Die Wahlen dauern von 8 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Aldenhoven ist in folgende 16 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Juli 2009 bis 09. August 2009 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr, in folgenden Briefwahllokalen zusammen:
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und die Kreistags-wahl jeweils eine Stimme.
Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a) für den Gemeinderat
b) für das Amt des Landrats
c) für den Kreistag
gekennzeichnet werden.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Gemeinderatswahl: weiße Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Landratswahl: hellblaue Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Kreistagswahl: hellrote Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Aldenhoven, den 12. August 2009
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
2. Die Gemeinde Aldenhoven ist in folgende 16 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:
| Bezeichnung des Stimmbezirks | Bezeichnung des Wahlraums |
| 01.1 - Aldenhoven 1 | Gemeinschaftsgrundschule Schwanenstraße 8 |
| 01.2 - Neu Pattern 2 | Haus Pattern Patterner Ring |
| 02.0 - Aldenhoven 2 | Gemeinschaftsgrundschule Schwanenstraße 8 |
| 03.0 - Aldenhoven 3 | Gemeinschaftsgrundschule Schwanenstraße 8 |
| 04.0 - Aldenhoven 4 | KGS Marienschule Schwanenstraße 10 |
| 05.0 - Aldenhoven 5 | KGS Marienschule Schwanenstraße 10 |
| 06.0 - Aldenhoven 6 | KGS Marienschule Schwanenstraße 10 |
| 07.1 - Dürboslar | Alte Schule Dürboslar Germaniaplatz 9 |
| 07.2 - Engelsdorf | Alte Schule Engelsdorf Am Weidberg 1 |
| 08.0 - Freialdenhoven | Feuerwehrgerätehaus Pastoratsstraße 1 |
| 09.0 - Neu Pattern | Haus Pattern Patterner Ring |
| 10.0 - Niedermerz | Haus des Dorfes Johannesstraße 9 |
| 11.0 - Schleiden | Kindergarten Haus für Kinder Schützenstraße 19 |
| 12.0 - Siersdorf 1 | Johannesschule Mühlenstraße 17 |
| 13.0 - Siersdorf 2 | Johannesschule Mühlenstraße 17 |
| 14.0 - Siersdorf 3 | Johannesschule Mühlenstraße 17 |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27. Juli 2009 bis 09. August 2009 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Auf die Wahlbezirke entfallen folgende Stimmbezirke:
| Kreiswahlbezirke Nr. | Gemeindewahlbezirke Nr | Stimmbezirke Nr. |
| 12 - Aldenhoven | 01 - Aldenhoven 1/Neu Pattern 2 02 - Aldenhoven 2 03 - Aldenhoven 3 04 - Aldenhoven 4 05 - Aldenhoven 5 06 - Aldenhoven 6 09 - Neu Pattern 1 10 - Niedermerz 11 - Schleiden | 01.1 - Aldenhoven 1 01.2 - Neu Pattern 2 02.0 - Aldenhoven 2 03.0 - Aldenhoven 3 04.0 - Aldenhoven 4 05.0 - Aldenhoven 5 06.0 - Aldenhoven 6 09.0 - Neu Pattern 1 10.0 - Niedermerz 11.0 - Schleiden |
| 13 - Aldenhoven/Linnich | 07 - Dürboslar/Engelsdorf 08 - Freialdenhoven 12 - Siersdorf 1 13 - Siersdorf 2 14 - Siersdorf 3 | 07.1 - Dürboslar 07.2 - Engelsdorf 08.0 - Freialdenhoven 12.0 - Siersdorf 1 13.0 - Siersdorf 2 14.0 - Siersdorf 3 |
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr, in folgenden Briefwahllokalen zusammen:
| Bezeichnung des Briefwahlbezirks | Bezeichnung des Briefwahlraums |
| Briefwahl 1 | Gemeindeverwaltung Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13 |
| Briefwahl 2 | Gemeindeverwaltung Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13 |
| Briefwahl 3 | Gemeindeverwaltung Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13 |
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat für die Gemeinderatswahl sowie die Landrats- und die Kreistags-wahl jeweils eine Stimme.
Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a) für den Gemeinderat
b) für das Amt des Landrats
c) für den Kreistag
gekennzeichnet werden.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Gemeinderatswahl: weiße Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Landratswahl: hellblaue Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
c) für die Kreistagswahl: hellrote Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks
oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Aldenhoven, den 12. August 2009
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
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