Bekanntmachung vom 12.08.2009
9. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Rhein-Erft-Rur hat in ihrer Sitzung am 12.12.2008 die 9. Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen.
Die Bezirksregierung hat die 9. Änderungssatzung zur Verbandssatzung durch Bekanntmachungsvermerk vom 03.03.2009 - 31.1.6.2-S-kdvz - öffentlich bekannt gemacht. Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nr. 10 / 09 vom 09.03.2009, wurde die 9. Änderungssatzung rechtskräftig.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.
Aldenhoven, 12. August 2009
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
Die Bezirksregierung hat die 9. Änderungssatzung zur Verbandssatzung durch Bekanntmachungsvermerk vom 03.03.2009 - 31.1.6.2-S-kdvz - öffentlich bekannt gemacht. Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nr. 10 / 09 vom 09.03.2009, wurde die 9. Änderungssatzung rechtskräftig.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.
Aldenhoven, 12. August 2009
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
Weitere Infos im WWW:
-
http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Amtsblatt des Regierungsbezirks Köln - 10. Amtlicher Teil vom 09.03.2009


