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Bekanntmachung vom 22.12.2008

Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Aldenhoven für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.09.2007 wird bekannt gemacht, dass der

Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit Anlagen ab dem 02.01.2009 bis zur Beschlussfassung durch den Rat während der Dienststunden,
und zwar

montags u. mittwochs 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und freitags    08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfarth-Str. 11-13, 52457Aldenhoven, Zimmer 27, zur Einsicht öffentlich ausliegt.

Einwendungen können innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung von Einwohnern und Abgabepflichtigen der Kämmerei schriftlich zugeleitet oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.


Aldenhoven,  den 22.12.2008

      (Tertel)
Bürgermeister



1.    Haushaltssatzung der Gemeinde Aldenhoven für das Jahr 2009


Aufgrund der §§ 78 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 06. Januar 2005 (GV. NRW. S. 15), hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven mit Beschluss vom 00.00.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit
-  Gesamtbetrag der Erträge auf                             25.261.111 EUR
-  Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                 27.960.453 EUR    

im Finanzplan mit

-  Gesamtbetrag der Einzahlungen
  aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf                          23.633.852 EUR
-  Gesamtbetrag der Auszahlungen
  aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf                          25.002.435 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf                                      2.541.600 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf                                      2.015.501 EUR

festgesetzt.



§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt



§ 3


 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt


§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage
zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf                       0,00 EUR


festgesetzt.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf                         19.100.000 EUR

festgesetzt.



§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer 
1.1    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
          (Grundsteuer A) auf
230 v.H.
1.2    für die Grundstücke
           (Grundteuer B) auf 
391 v.H.
2.    Gewerbesteuer auf
413 v.H.

                                                                                                                             
                                                                


§ 7

entfällt


 
Aldenhoven, den 22.12.2008


Lothar Tertel
Bürgermeister






Infoboxen

Auskunft erteilt:

Herr Ossenkopp

- Kämmerei -
Telefon: 02464 / 586-139
E-Mail: m.ossenkopp[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de