Bekanntmachung vom 22.12.2008
Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Aldenhoven für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.09.2007 wird bekannt gemacht, dass der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit Anlagen ab dem 02.01.2009 bis zur Beschlussfassung durch den Rat während der Dienststunden,
und zwar
im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfarth-Str. 11-13, 52457Aldenhoven, Zimmer 27, zur Einsicht öffentlich ausliegt.
Einwendungen können innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung von Einwohnern und Abgabepflichtigen der Kämmerei schriftlich zugeleitet oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Aldenhoven, den 22.12.2008
(Tertel)
Bürgermeister
Aufgrund der §§ 78 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 06. Januar 2005 (GV. NRW. S. 15), hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven mit Beschluss vom 00.00.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
- Gesamtbetrag der Erträge auf 25.261.111 EUR
- Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 27.960.453 EUR
im Finanzplan mit
- Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 23.633.852 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 25.002.435 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 2.541.600 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 2.015.501 EUR
festgesetzt.
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage
zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0,00 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 19.100.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
entfällt
Aldenhoven, den 22.12.2008
Lothar Tertel
Bürgermeister
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit Anlagen ab dem 02.01.2009 bis zur Beschlussfassung durch den Rat während der Dienststunden,
und zwar
| montags u. mittwochs | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| dienstags | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| donnerstags | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| und freitags | 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfarth-Str. 11-13, 52457Aldenhoven, Zimmer 27, zur Einsicht öffentlich ausliegt.
Einwendungen können innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung von Einwohnern und Abgabepflichtigen der Kämmerei schriftlich zugeleitet oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Aldenhoven, den 22.12.2008
(Tertel)
Bürgermeister
1. Haushaltssatzung der Gemeinde Aldenhoven für das Jahr 2009
Aufgrund der §§ 78 ff. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 06. Januar 2005 (GV. NRW. S. 15), hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven mit Beschluss vom 00.00.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
- Gesamtbetrag der Erträge auf 25.261.111 EUR
- Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 27.960.453 EUR
im Finanzplan mit
- Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 23.633.852 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 25.002.435 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 2.541.600 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 2.015.501 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage
zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0,00 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 19.100.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 230 v.H. |
| 1.2 für die Grundstücke (Grundteuer B) auf | 391 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 413 v.H. |
§ 7
entfällt
Aldenhoven, den 22.12.2008
Lothar Tertel
Bürgermeister


