Bekanntmachung vom 08.12.2008
Bebauungsplan Nr. 52 A Autohof
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 01.12.2008 die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Der Planbereich ist auf nebenstehender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit diesem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Autohofes und eines Biomassekraftwerkes gemeinsam mit der Stadt Jülich geschaffen.
Über weiter Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraus-sichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 05.01.2009 bis 06.02.2009 einschließlich bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich- Mülfahrt- Str. 11-13, Zimmer 29, während der Dienststunden
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02464/ 586-141 zwecks Terminabsprache zu melden.
Aldenhoven, den 08.12.2008
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 01.12.2008 die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Der Planbereich ist auf nebenstehender Skizze ersichtlich:
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Mit diesem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Autohofes und eines Biomassekraftwerkes gemeinsam mit der Stadt Jülich geschaffen.
Über weiter Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraus-sichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 05.01.2009 bis 06.02.2009 einschließlich bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich- Mülfahrt- Str. 11-13, Zimmer 29, während der Dienststunden
| montags bis donnerstags | 08:30 - 12:00 Uhr |
| dienstags | 14:00 - 16:00 Uhr |
| donnerstags | 14:00 - 18:00 Uhr |
| freitags | 08:30 - 13:00 Uhr |
Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02464/ 586-141 zwecks Terminabsprache zu melden.
Aldenhoven, den 08.12.2008
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
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Bebauungsplan Aldenhoven Nr. 52 A Autohof
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