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Bekanntmachung vom 08.12.2008

Bebauungsplan Nr. 52 A Autohof
a) Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.01.2007
b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 01.12.2008 die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.

Der Planbereich ist auf nebenstehender Skizze ersichtlich:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:

Mit diesem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Autohofes und eines Biomassekraftwerkes gemeinsam mit der Stadt Jülich geschaffen.

Über weiter Einzelheiten der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraus-sichtlichen Auswirkungen kann in der Zeit vom 05.01.2009 bis 06.02.2009 einschließlich bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich- Mülfahrt- Str. 11-13, Zimmer 29, während der Dienststunden

montags bis donnerstags08:30 - 12:00 Uhr
dienstags
14:00 - 16:00 Uhr
donnerstags14:00 - 18:00 Uhr
freitags 08:30 - 13:00 Uhr
                               

Auskunft gegeben werden. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es wird empfohlen, sich telefonisch unter 02464/ 586-141 zwecks Terminabsprache zu melden.

Aldenhoven, den 08.12.2008

(Lothar Tertel)
Bürgermeister




Infoboxen

Auskunft erteilen:

Herr Beyß

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-141
E-Mail: f.b.beyss[at]aldenhoven.de

Herr Herhut

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-241
E-Mail: m.herhut[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de