Bekanntmachung vom 01.09.2008
Anmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2009/10 zu den Grundschulen der Gemeinde Aldenhoven
Gem. § 35 i.V. m § 132 Schulgesetz NRW beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 31.08.2009 das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 01.08.2009. Kinder, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Die Anträge sind in den jeweils zuständigen Schulen zu stellen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.In der Gemeinde Aldenhoven bestehen zwei Schularten:
Gemeinschaftsgrundschule und Katholische Grundschule - Bekenntnisschule -
Gem. § 46 Schulgesetz NRW hat jedes Kind Anspruch auf "wohnortnahe Beschulung". Der Schulträger hat für Aldenhoven 2 Schulstandorte mit den entsprechenden Einzugsbereichen festgelegt.
Schulstandort Aldenhoven
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 8 - Tel. 02464/8435 -
Rektorin: Frau Ester Josten
(Einzugsbereich: Aldenhoven, Engelsdorf, Niedermerz, Weiler Langweiler, Weiler Hausen)
Katholische Grundschule Aldenhoven (Marienschule)/Bekenntnisschule
Aldenhoven, Schwanenstraße 10 - Tel. 02464/905055 -
Rektorin: Frau Hildegard Viehöfer-Emde
(Angebotsschule für Schülerinnen und Schüler, die dem katholischen Bekenntnis angehören aus allen Ortschaften der Gemeinde Aldenhoven).
Sofern Ihr Kind nicht dem katholischen Bekenntnis angehört darf das Kind dann in die Katholische Grundschule Aldenhoven aufgenommen werden, wenn die Erziehungsberechtigten die Aufnahme in die Katholische Grundschule wünschen, weil ihr Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.
Schulstandort Siersdorf
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven-Siersdorf (Johannesschule), Mühlenstraße 17
- Tel. 02464/905151 - Rektorin: Frau Katja Mund
(Einzugsbereich: Dürboslar, Freialdenhoven, Schleiden und Siersdorf)
Schülerinnen und Schüler, die eine der genannten Gemeinschaftsgrundschulen besuchen
wollen, haben nur dann einen Beförderungsanspruch, wenn sie den für ihren Ortsteil angegebenen Schulstandort wählen.
Beförderungsanspruch aus dem gesamten Gemeindegebiet besteht beim Besuch der Katholischen Grundschule.
Die Anmeldung Ihres Kindes wird in der Schule Ihrer Wahl in der Zeit vom 10. - 15.11.2008 täglich von 11.00 - 13.00 Uhr entgegen genommen.
Weitere Terminabsprachen mit den Schulleitungen sind möglich. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zur Schulanmeldung; weiterhin ist die Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes (evtl. Familienstammbuch) erforderlich.
Aldenhoven, den 01. September 2008
Der Bürgermeister
i.V.
(Josef Kaufmann)
Dezernent
Gemeinschaftsgrundschule und Katholische Grundschule - Bekenntnisschule -
Gem. § 46 Schulgesetz NRW hat jedes Kind Anspruch auf "wohnortnahe Beschulung". Der Schulträger hat für Aldenhoven 2 Schulstandorte mit den entsprechenden Einzugsbereichen festgelegt.
Schulstandort Aldenhoven
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 8 - Tel. 02464/8435 -
Rektorin: Frau Ester Josten
(Einzugsbereich: Aldenhoven, Engelsdorf, Niedermerz, Weiler Langweiler, Weiler Hausen)
Katholische Grundschule Aldenhoven (Marienschule)/Bekenntnisschule
Aldenhoven, Schwanenstraße 10 - Tel. 02464/905055 -
Rektorin: Frau Hildegard Viehöfer-Emde
(Angebotsschule für Schülerinnen und Schüler, die dem katholischen Bekenntnis angehören aus allen Ortschaften der Gemeinde Aldenhoven).
Sofern Ihr Kind nicht dem katholischen Bekenntnis angehört darf das Kind dann in die Katholische Grundschule Aldenhoven aufgenommen werden, wenn die Erziehungsberechtigten die Aufnahme in die Katholische Grundschule wünschen, weil ihr Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.
Schulstandort Siersdorf
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven-Siersdorf (Johannesschule), Mühlenstraße 17
- Tel. 02464/905151 - Rektorin: Frau Katja Mund
(Einzugsbereich: Dürboslar, Freialdenhoven, Schleiden und Siersdorf)
Schülerinnen und Schüler, die eine der genannten Gemeinschaftsgrundschulen besuchen
wollen, haben nur dann einen Beförderungsanspruch, wenn sie den für ihren Ortsteil angegebenen Schulstandort wählen.
Beförderungsanspruch aus dem gesamten Gemeindegebiet besteht beim Besuch der Katholischen Grundschule.
Die Anmeldung Ihres Kindes wird in der Schule Ihrer Wahl in der Zeit vom 10. - 15.11.2008 täglich von 11.00 - 13.00 Uhr entgegen genommen.
Weitere Terminabsprachen mit den Schulleitungen sind möglich. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zur Schulanmeldung; weiterhin ist die Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes (evtl. Familienstammbuch) erforderlich.
Aldenhoven, den 01. September 2008
Der Bürgermeister
i.V.
(Josef Kaufmann)
Dezernent


