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Bekanntmachung vom 01.09.2008

Anmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2009/10 zu den Grundschulen der Gemeinde Aldenhoven
Gem. § 35 i.V. m § 132 Schulgesetz NRW beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 31.08.2009 das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 01.08.2009. Kinder, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können  auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Die Anträge sind in den jeweils zuständigen Schulen zu stellen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.In der Gemeinde Aldenhoven bestehen zwei Schularten:

Gemeinschaftsgrundschule und Katholische Grundschule - Bekenntnisschule -

Gem. § 46 Schulgesetz NRW hat jedes Kind Anspruch auf "wohnortnahe Beschulung". Der Schulträger hat für Aldenhoven 2 Schulstandorte mit den entsprechenden Einzugsbereichen festgelegt.

Schulstandort Aldenhoven
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 8  - Tel. 02464/8435 -
Rektorin: Frau Ester Josten
(Einzugsbereich: Aldenhoven, Engelsdorf, Niedermerz, Weiler Langweiler, Weiler Hausen)
 

Katholische Grundschule Aldenhoven (Marienschule)/Bekenntnisschule
Aldenhoven, Schwanenstraße 10 - Tel. 02464/905055 -
Rektorin: Frau Hildegard Viehöfer-Emde
(Angebotsschule für Schülerinnen und Schüler, die dem katholischen Bekenntnis angehören aus allen Ortschaften der Gemeinde Aldenhoven).

Sofern Ihr Kind nicht dem katholischen Bekenntnis angehört darf das Kind dann in die Katholische Grundschule Aldenhoven aufgenommen werden, wenn die Erziehungsberechtigten die Aufnahme in die Katholische Grundschule wünschen, weil ihr Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden soll.                                                                                                   

Schulstandort Siersdorf
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven-Siersdorf (Johannesschule), Mühlenstraße 17
 - Tel. 02464/905151 - Rektorin: Frau Katja Mund
(Einzugsbereich: Dürboslar, Freialdenhoven, Schleiden und Siersdorf)

Schülerinnen und Schüler, die eine der genannten Gemeinschaftsgrundschulen besuchen
wollen, haben nur dann einen Beförderungsanspruch, wenn sie den für ihren Ortsteil angegebenen Schulstandort wählen.

Beförderungsanspruch aus dem gesamten Gemeindegebiet besteht beim Besuch der Katholischen Grundschule.

Die Anmeldung Ihres Kindes wird in der Schule Ihrer Wahl in der Zeit vom 10. - 15.11.2008 täglich von 11.00 - 13.00 Uhr entgegen genommen.

Weitere Terminabsprachen mit den Schulleitungen sind möglich. Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zur Schulanmeldung; weiterhin ist die Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes (evtl. Familienstammbuch) erforderlich.

Aldenhoven, den 01. September 2008
Der Bürgermeister
i.V.

(Josef  Kaufmann)
Dezernent




Infoboxen

Auskunft erteilen:

Frau Mürkens

- Schulverwaltung / Kindergärten -
Telefon: 02464 / 586-122
E-Mail: m.muerkens[at]aldenhoven.de

Frau Elsner

- Schulverwaltung / Kindergärten -
Telefon: 02464 / 586-221
E-Mail: s.elsner[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de