Bekanntmachung vom 04.04.2008
Bekanntmachung
Gemäß § 96 I,II der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 20.12.2007 die Jahresrechnung 2006 beschlossen und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2006 wird wie folgt festgestellt:
Einnahmen / Ausgaben
haushalt
haushalt 1 2 3 Soll-Einnahmen
+ Neue Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter
Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Kasseneinahmereste
0,00
0,00
317.542,16 3.273.451.72
0,00
4.800,00
0,00 Summe bereinigte Soll-Einahmen 25.008.889,06 3.268.651,72 Soll-Ausgaben
+ Neue Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Kassenausgabereste34.900.736,36
0,00
0,00
0,003.323.527,05
0,00
54.875,33
0,00 Summe bereinigte Soll-Ausgaben 34.900.736,36 3.268.651,72 Fehlbetrag 9.891.847,30 - 0,00 nachrichtlich:
In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt
enthaltener Überschuss nach
§ 41 Abs 3 Satz 2 GemHVO a. F.
Höhe der Zuführung zum Vermögens-
haushalt
Höhe der Mindestzuführung
247.012,55 €
560.137,46 €
480.140,47 €
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses -allgemeiner Teil- liegt dauernd und die
Jahresrechnung 2006 mit allen Anlagen sowie der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, d. h. spätestens bis zum 31.12.2008 im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfarth Str. 11-13, Zimmer 25 b, während der Dienststunden öffentlich aus.
Aldenhoven, den 04. April 2008
Der Bürgermeister
(Tertel)


