Bekanntmachung vom 18.02.2008
Satzung zur 3. Änderung der Abfallentsorgungssatzung und zur 18. Änderung der Abfallgebührensatzung der Gemeinde Aldenhoven
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 09. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 14. Februar 2008 die folgende Änderungssatzung beschlossen:
In § 11 (Anzahl und Größe der Abfallbehälter) Absatz 2 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Aldenhoven (Abfallentsorgungssatzung) wird Satz 4 ("Die 4-wöchentliche Abfuhr des 80 l Restmüllbehälters ist grundsätzlich nur bei einem Haushalt auf einem Grundstück zulässig.") gestrichen.
In § 5 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Absatz 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Aldenhoven erhält Buchstabe f) folgende neue Fassung:
f) Die Gebühr für jeden Umtausch eines Müllgroßbehälters beträgt 25,00 €
Diese Änderungssatzung tritt am 01. März 2008 in Kraft. Die bisherigen Regelungen treten dann insoweit außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis: Gem. § 7 Abs. 6 der GO NRW kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachungen nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
Artikel 1
In § 11 (Anzahl und Größe der Abfallbehälter) Absatz 2 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Aldenhoven (Abfallentsorgungssatzung) wird Satz 4 ("Die 4-wöchentliche Abfuhr des 80 l Restmüllbehälters ist grundsätzlich nur bei einem Haushalt auf einem Grundstück zulässig.") gestrichen.
Artikel 2
In § 5 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Absatz 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Aldenhoven erhält Buchstabe f) folgende neue Fassung:
f) Die Gebühr für jeden Umtausch eines Müllgroßbehälters beträgt 25,00 €
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am 01. März 2008 in Kraft. Die bisherigen Regelungen treten dann insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis: Gem. § 7 Abs. 6 der GO NRW kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachungen nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister


