Bekanntmachung vom 15.02.2008
Berichtigung der Satzung zur 4. Änderung der Hundesteuersatzung vom 19. Dezember 1996
Die Bekanntmachung der o.g. Satzung wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 1 (Änderung von § 2 Absatz 1 Buchstabe e - Steuermaßstab und Steuersatz-) wird die Angabe "e) 2 oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden - 744,- ¤" durch die Angabe "e) 2 oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden - je Hund 744,- ¤" ersetzt.
Diese Berichtigung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
Aldenhoven, 15. Februar 2008
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
In Artikel 1 (Änderung von § 2 Absatz 1 Buchstabe e - Steuermaßstab und Steuersatz-) wird die Angabe "e) 2 oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden - 744,- ¤" durch die Angabe "e) 2 oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden - je Hund 744,- ¤" ersetzt.
Diese Berichtigung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
Aldenhoven, 15. Februar 2008
gez.
(Lothar Tertel)
Bürgermeister
Lesen Sie auch hier:
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Bekanntmachung vom 14.12.2007
Satzung über die 4. Änderung der Hundesteuersatzung vom 19. Dezember 1996


