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Bekanntmachung vom 18.12.2006

Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Aldenhoven über die Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes
Das Gemeinderatsmitglied Stephanie Wiederholt, Uhlandstraße 2, 52457 Aldenhoven, hat ihr Mandat mit Ablauf des 31.12.2006 niedergelegt.

Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NW. S.454), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NW. S.332), wird hiermit festgestellt, dass der Versicherungsfachwirt

Amedeo Cellucci, Eichendorffstraße 10, 52457 Aldenhoven,

als Ersatzbewerber für Frau Wiederholt in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.

Gegen die Entscheidung können

a)    jede(r) Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b)    die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c)    die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie feststellen, dass einer der Anfechtungsgründe gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) - c) des Kommunalwahlgesetzes vorliegt.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.



Aldenhoven, den 18. Dezember 2006

Der Bürgermeister
als Wahlleiter



        (Frank)





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Auskunft erteilt:

Herr Krieger

- Hauptamt / EDV / Wahlen -
Telefon: 02464 / 586-135
E-Mail: f.j.krieger[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

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Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
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Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
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und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

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Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de