Bekanntmachung vom 19.10.2006
Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Aldenhoven über die Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes
Das Gemeinderatsmitglied Anneliese Oellers, Zehnthofstraße 9, 52457 Aldenhoven, hat ihr Mandat mit Ablauf des 31.10.2006 niedergelegt.
Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NW. S.454), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NW. S.332), wird hiermit festgestellt, dass der Polizeibeamte
als Ersatzbewerber für Frau Oellers in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.
Gegen die Entscheidung können
Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aldenhoven, den 19. Oktober 2006
Der Bürgermeister
als Wahlleiter
(Frank)
Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NW. S.454), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NW. S.332), wird hiermit festgestellt, dass der Polizeibeamte
Heinz-Josef Dickmeis, Schützenstraße 29, 52457 Aldenhoven,
als Ersatzbewerber für Frau Oellers in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.
Gegen die Entscheidung können
- jede(r) Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
Der Einspruch ist beim Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Aldenhoven, den 19. Oktober 2006
Der Bürgermeister
als Wahlleiter
(Frank)


