Bekanntmachung vom 13.09.2006
Anmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2007/08 zu den Grundschulen der Gemeinde Aldenhoven
Gem. § 35 Schulgesetzt NRW beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 31.07.2007 das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 01.08.2007. Kinder, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt das 6. Le-bensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Die Anträge sind in den jeweils zuständigen Schulen zu stellen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
In der Gemeinde Aldenhoven bestehen zwei Schularten:
Gemeinschaftsgrundschule und
Bekenntnisschule - Katholische Grundschule -
Es sind drei Schulbezirke gebildet:
Schulbezirk I:
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 8
Ortsteile: Aldenhoven, Engelsdorf, Niedermerz, Weiler Langweiler, Weiler Hausen
Schulbezirk II:
Johannesschule Siersdorf - Gemeinschaftsgrundschule - Mühlenstraße 17
Ortsteile: Dürboslar, Freialdenhoven, Schleiden und Siersdorf
Schulbezirk III:
Die Marienschule Aldenhoven - Katholische Grundschule - Schwanenstraße 10
können Schülerinnen und Schüler aller Ortschaften der Gemeinde Aldenhoven besuchen, die dem röm.-kath. Bekenntnis angehören. Sofern ein Kind nicht dem kath. Bekenntnis angehört darf es dann in die Marienschule aufgenommen werden, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich die Aufnahme in die Katholische Grundschule wünschen, weil ihr Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet werden soll.
Anmeldungen werden in der Zeit vom
in den jeweiligen Schulen entgegen genommen.
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 8
Marienschule - Katholische Grundschule - Aldenhoven, Schwanenstraße 10
Johannesschule Siersdorf - Gemeinschaftsgrundschule - Mühlenstraße 17
Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zur Schulanmeldung; weiterhin ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes (evtl. Familienstammbuch) erforderlich.
Aldenhoven, den 13. September 2006
Der Bürgermeister
i.A.
Kaufmann
Gde.-Oberamtsrat
In der Gemeinde Aldenhoven bestehen zwei Schularten:
Gemeinschaftsgrundschule und
Bekenntnisschule - Katholische Grundschule -
Es sind drei Schulbezirke gebildet:
Schulbezirk I:
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 8
Ortsteile: Aldenhoven, Engelsdorf, Niedermerz, Weiler Langweiler, Weiler Hausen
Schulbezirk II:
Johannesschule Siersdorf - Gemeinschaftsgrundschule - Mühlenstraße 17
Ortsteile: Dürboslar, Freialdenhoven, Schleiden und Siersdorf
Schulbezirk III:
Die Marienschule Aldenhoven - Katholische Grundschule - Schwanenstraße 10
können Schülerinnen und Schüler aller Ortschaften der Gemeinde Aldenhoven besuchen, die dem röm.-kath. Bekenntnis angehören. Sofern ein Kind nicht dem kath. Bekenntnis angehört darf es dann in die Marienschule aufgenommen werden, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich die Aufnahme in die Katholische Grundschule wünschen, weil ihr Kind nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet werden soll.
Anmeldungen werden in der Zeit vom
06.11.2006 - 10.11.2006 täglich von 11.00 - 13.00 Uhr
in den jeweiligen Schulen entgegen genommen.
Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven, Schwanenstraße 8
Marienschule - Katholische Grundschule - Aldenhoven, Schwanenstraße 10
Johannesschule Siersdorf - Gemeinschaftsgrundschule - Mühlenstraße 17
Bitte bringen Sie Ihr Kind mit zur Schulanmeldung; weiterhin ist die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes (evtl. Familienstammbuch) erforderlich.
Aldenhoven, den 13. September 2006
Der Bürgermeister
i.A.
Kaufmann
Gde.-Oberamtsrat


