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Bekanntmachung vom 12.09.2006

Bebauungsplan 35 A - 4.Änderung - Am Schwanenkamp
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die 4. Änderung des Bebauungsplanes 35 A - Am Schwanenkamp -, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, landschaftspflegerischem Fachbeitrag und unter Beifügung der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Planungsziel der Gemeinde ist es, den Bebauungsplan Nr. 35 A - Am Schwanenkamp - den zeitgemäßen Rahmenbedingungen anzupassen. Im Nachgang soll eine objektive Bebaubarkeit der Grundstücke geschaffen werden, die bislang unter der Benachteiligung durch Baumfestsetzungen nicht zu einem Besiedlungserfolg hat.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes 35 A - Am Schwanenkamp - wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan 35 A - 4. Änderung - Am Schwanenkamp - mit sämtlichen Anlagen liegt ab sofort in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Zimmer 29, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:

Eine Verletzung der in § 214 BauGB verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 12. September 2006

I.A.

(Tertel)
Kämmerer



Anlagen:

  • Plan
    (pdf-Datei / 679.77 KB)

Infoboxen

Auskunft erteilen:

Herr Beyß

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-141
E-Mail: f.b.beyss[at]aldenhoven.de

Herr Herhut

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-241
E-Mail: m.herhut[at]aldenhoven.de

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und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

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Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de