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Bekanntmachung vom 11.09.2006

Bebauungsplan 15 A - 17. Änderung -Matthäusstraße-
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die 17. Änderung des Bebauungsplanes 15 A, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und unter Beifügung der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Ziel des Änderungsverfahrens ist es, durch Verschiebung der Baugrenze in einem Teilabschnitt an der südöstlichen Matthäusstraße auf ein Maß von 1,40 m zur Straßenbegrenzungslinie die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes zu ermöglichen.

Die 17. Änderung des Bebauungsplanes 15 A - Matthäusstraße - wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Der Bebauungsplan 15 A - 17. Änderung - Matthäusstraße - mit sämtlichen Anlagen liegt ab sofort in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Zimmer 29, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven, öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.

Hinweis:

Eine Verletzung der in § 214 BauGB verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 11. September 2006

i.A.

(Tertel)
Kämmerer



Anlagen:

  • Plan
    (jpeg-Datei / 0.74 MB)

Infoboxen

Auskunft erteilen:

Herr Beyß

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-141
E-Mail: f.b.beyss[at]aldenhoven.de

Herr Herhut

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-241
E-Mail: m.herhut[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

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Donnerstag:
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Freitag:
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und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

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Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de