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Bekanntmachung vom 04.09.2006

Ergebnis der Haushaltsrechnung 2005
Gemäß § 96 I,II der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 23.08.2006 die Jahresrechnung 2005 beschlossen und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2005 wird wie folgt festgestellt:

 Einnahmen/AusgabenVerwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt

 12
3
 Soll-Einnahmen
+ Neue Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
 
21.636.032,08
0,00

0,00
32.819,21
1.693.045,00
   493.800,00

               0,00
               0,00
 Summe bereingite Soll-Einnahmen
21.603.212.87
 2.186.845,00
 Soll-Ausgaben
+ Neue Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
./. Abgang alter Kassenausgabereste
 31.203.481,56
       161.648,05
       107.382,69
                   0,00
1.530.083,35
   674.935,15
      18.173,50
                0,00
 Summe bereinigte Soll-Ausgaben
31.257.746,92  2.186.845,00
 Fehlbetrag  9.654.534,05
0,00
nachrichtlich:

In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt
enthaltener Überschuss nach
§ 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO a. F.

Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt

Höhe der Mindestzuführung


       16.211,46



501.352,12


490.500,00
 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses -allgemeiner Teil- liegt dauernd und die Jahresrechnung 2005 mit allen Anlagen sowie der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, d. h. spätestens bis zum 31.12.2007 im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfarth Str. 11-13, Zimmer 25 b, während der Dienststunden öffentlich aus.

Aldenhoven, den 04. September  2006                                         

Der Bürgermeister
       
Frank