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Bekanntmachung vom 27.06.2006

Bebauungsplan 35 A - 4. Änderung - Am Schwanenkamp -
Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 20.04.2006 die erneute Auslegung nach § 4 a (3) BauGB gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die 4. Änderung des Bebauungsplanes 35 A - Am Schwanenkamp - durchzuführen. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Aldenhoven, Flur 27, Flurstücke 229 bis 234 und 446. Das Plangebiet ist in der nebenstehenden Skizze dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Planungsziel der Gemeinde Aldenhoven ist es, den Bebauungsplan Nr. 35 A - Am Schwanenkamp - den zeitgemäßen Rahmenbedingungen anzupassen. Im Nachgang soll eine objektive Bebaubarkeit der Grundstücke geschaffen werden, die bislang unter der Benachteiligung durch Baumfestsetzungen nicht zu einem Besiedlungserfolg geführt hat.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes 35 A - Am Schwanenkamp - liegt in der Zeit vom 10.07.2006 bis 11.08.2006 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Dienststunden sind:

montags bis donnerstags von 8.00 - 12.30 Uhr,
freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr,
montags bis mittwochs von 13.30 - 15.30 Uhr,
donnerstags von 13.30 - 17.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven abgegeben werden. Die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Bauverwaltungsausschuss bzw. der Rat der Gemeinde prüft die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und teilt das Ergebnis mit.


Aldenhoven, den 23. Juni 2006


I.V.
(Hüttenhain)
Beigeordneter



Anlagen:

  • Plan
    (pdf-Datei / 679.77 KB)

Infoboxen

Auskunft erteilen:

Herr Beyß

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-141
E-Mail: f.b.beyss[at]aldenhoven.de

Herr Herhut

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-241
E-Mail: m.herhut[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
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Donnerstag:
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Freitag:
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und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

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Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de