Bekanntmachung vom 02.05.2006
9. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Industriegebiet -
Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 19.04.2006 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Industriegebiet - genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
"Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Gemeinde Aldenhoven am 15.12.2005 beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplanes."
Der Bereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der nebenstehenden Skizze dargestellt.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Industriegebiet - kann bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Zimmer 29, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven, während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig.
Hinweis:
Eine Verletzung der in § 214 BauGB verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
Aldenhoven, den 26. April 2006
(Frank)
Bürgermeister
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
"Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Gemeinde Aldenhoven am 15.12.2005 beschlossene 9. Änderung des Flächennutzungsplanes."
Der Bereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der nebenstehenden Skizze dargestellt.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Industriegebiet - kann bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Zimmer 29, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven, während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig.
Hinweis:
Eine Verletzung der in § 214 BauGB verzeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 26. April 2006
(Frank)
Bürgermeister
Anlagen:
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Plan
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