Bekanntmachung vom 25.04.2006
Bebauungsplan 15 A - 17. Änderung - Matthäusstraße;
hier: Vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB
Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 08.03.2006 beschlossen, die 17. Änderung des Bebauungsplanes 15 A im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. In der gleichen Sitzung hat der Bauverwaltungsausschuss gemäß § 13 (2) Ziffer 1 BauGB beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Des Weiteren wurde beschlossen, gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Lage des Bereichs der vorgesehen Änderung ist in der nebenstehenden Skizze dargestellt. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, durch Verschiebung der Baugrenze in einem Teilabschnitt an der südöstlichen Matthäusstraße auf ein Maß von 1,40 m zur Straßenbegrenzungslinie die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes zu ermöglichen.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Entwurf der 17. Änderung des Bebauungsplanes 15 A mit Begründung liegt in der Zeit von Donnerstag, den 04. Mai 2006, bis Dienstag, den 06. Juni 2006 einschließlich, in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
montags bis mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven vorgebracht werden. Der Bauverwaltungsausschuss bzw. der Rat der Gemeinde Aldenhoven prüft die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Aldenhoven, den 20. April 2006
(Frank)
Bürgermeister
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Der Entwurf der 17. Änderung des Bebauungsplanes 15 A mit Begründung liegt in der Zeit von Donnerstag, den 04. Mai 2006, bis Dienstag, den 06. Juni 2006 einschließlich, in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
montags bis mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven vorgebracht werden. Der Bauverwaltungsausschuss bzw. der Rat der Gemeinde Aldenhoven prüft die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Aldenhoven, den 20. April 2006
(Frank)
Bürgermeister
Anlagen:
-
Plan
(jpeg-Datei / 96.12 KB)


