Bekanntmachung vom 29.03.2006
Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 16.09.2005 die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Niedermerz - genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
"Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom
Rat der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2005 beschlossene 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes."
Der Bereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist
in der nebenstehenden Skizze dargestellt.
Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Niedermerz -
kann bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Zimmer 29, Dietrich-Mülfahrt-Straße
11-13, 52457 Aldenhoven, während der Dienststunden eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes rechtskräftig.
Hinweis:
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens-
und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 Nrn. 1
- 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit
Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber
der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts
geltend gemacht worden sind.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Aldenhoven, den 27. März 2006
(Frank)
Bürgermeister
Anlagen:
-
Plan
(pdf-Datei / 376.25 KB)


