Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



Bekanntmachung vom 29.03.2006

28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Niedermerz-

Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 16.09.2005 die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Niedermerz - genehmigt.

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

"Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Gemeinde Aldenhoven am 30.06.2005 beschlossene 28. Änderung des Flächennutzungsplanes."

Der Bereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der nebenstehenden Skizze dargestellt.

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Niedermerz - kann bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Zimmer 29, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven, während der Dienststunden eingesehen werden.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig.

Hinweis:

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind nach § 215 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) bei einer Änderung des Flächennutzungsplanes nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Aldenhoven, den 27. März 2006


(Frank)

Bürgermeister




Anlagen:

  • Plan
    (pdf-Datei / 376.25 KB)

Infoboxen

Auskunft erteilen:

Herr Beyß

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-141
E-Mail: f.b.beyss[at]aldenhoven.de

Herr Herhut

- Bauordnung / Bauleitplanung -
Telefon: 02464 / 586-241
E-Mail: m.herhut[at]aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de