Bekanntmachung vom 10.01.2006
Bebauungsplan 35 A -4.Änderung - Am Schwanenkamp-
Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat in seiner Sitzung am 22.06.2005 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes 35 A gemäß § 13 BauGB - vereinfachtes Verfahren - durchzuführen.
Des Weiteren wurde beschlossen, gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB für den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteili-gung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgese-hen.
Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Aldenhoven, Flur 27, Flurstücke 229 bis 234 und 446. Das Plangebiet ist in der nebenstehenden Skizze dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Planungsziel der Gemeinde Aldenhoven ist es, den Bebauungsplan Nr. 35 A - Am Schwa-nenkamp - den zeitgemäßen Rahmenbedingungen anzupassen. Im Nachgang soll eine objek-tive Bebaubarkeit der Grundstücke geschaffen werden, die bislang unter der Benachteiligung durch Baumfestsetzungen nicht zu einem Besiedlungserfolgt geführt hat.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes 35 A - Am Schwanenkamp - liegt in der Zeit vom 23.02.2006 bis 24.03.2006 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Dienststunden sind:
montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven abgegeben werden. Die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Bauverwaltungsausschuss bzw. der Rat der Gemeinde prüft die fristgerecht vor-gebrachten Bedenken und teilt das Ergebnis mit.
Aldenhoven, den 09. Januar 2005
gez.
(Frank)
Bürgermeister
Des Weiteren wurde beschlossen, gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB für den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteili-gung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgese-hen.
Der Planbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Aldenhoven, Flur 27, Flurstücke 229 bis 234 und 446. Das Plangebiet ist in der nebenstehenden Skizze dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Planungsziel der Gemeinde Aldenhoven ist es, den Bebauungsplan Nr. 35 A - Am Schwa-nenkamp - den zeitgemäßen Rahmenbedingungen anzupassen. Im Nachgang soll eine objek-tive Bebaubarkeit der Grundstücke geschaffen werden, die bislang unter der Benachteiligung durch Baumfestsetzungen nicht zu einem Besiedlungserfolgt geführt hat.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes 35 A - Am Schwanenkamp - liegt in der Zeit vom 23.02.2006 bis 24.03.2006 einschließlich in der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Dienststunden sind:
montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven abgegeben werden. Die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Bauverwaltungsausschuss bzw. der Rat der Gemeinde prüft die fristgerecht vor-gebrachten Bedenken und teilt das Ergebnis mit.
Aldenhoven, den 09. Januar 2005
gez.
(Frank)
Bürgermeister
Anlagen:
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Plan
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