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Gemeinde Aldenhoven

Bioabfall (Entsorgung)

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten gehört zu den Aufgaben der Gemeinde Aldenhoven. Garten- und Bioabfälle sollen in der braunen Biotonne entsorgt werden.

Beschreibung

Allgemeine Informationen: 
Auf jedem Grundstück innerhalb der Gemeinde Aldenhoven, welches an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, ist die Nutzung einer Biotonne verpflichtend. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück können Bürger/innen von der Anschlusspflicht an die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne befreit werden.

Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt. Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.


Was sind Bioabfälle?
Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende

  • Garten- und Parkabfälle,
  • Landschaftspflegeabfälle sowie
  • private Nahrungsmittel- und Küchenabfälle,

die im Haushalt oder im Betrieb anfallen und durch Mikroorganismen, im Boden lebende Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden können.


Was darf in der Biotonne entsorgt werden?
Aus der Küche gehören in die Biotonne:

  • alte und verdorbene Nahrungsmittel
  • Eier- und Nussschalen
  • Filtertüten und Kaffeesatz
  • Gemüseabfälle (z.B. Kartoffel- und Zwiebelschalen, Kohlstrünke, Salatblätter)
  • Obstabfälle (z.B. Apfelkitschen, Bananenschalen, Pfirsischkerne)
  • Schalen von Zitrusfrüchten
  • rohe und gekochte Speisereste (ohne Gräten und Knochen)
  • Teebeutel
  • verwelkte oder alte Topfpflanzen ohne Blumentopf
  • verwelkte Schnittblumen


Aus dem Garten gehören in die Biotonne:

  • abgeerntete Gemüse- und Salatpflanzen
  • Erde aus Balkonkästen und Blumentöpfen (keine Muttererde)
  • Fallobst
  • Hecken- und Rasenschnitt
  • Kiefernnadeln, Tannennadeln und Tannenzapfen
  • Laub und Zweige
  • Moos
  • „Unkräuter“ (nicht gespritzt)
  • Stauden- und Strauchschnitt
  • verwelkte Blumen
  • Wurzeln bis 20 Zentimeter Durchmesser (ohne Erdanhaftung)


In geringen Mengen dürfen in die Biotonne:

  • Federn und Haare
  • Holzwolle und Sägespäne von unbehandeltem Holz
  • Lebensmittelverschmutzte Küchentücher
  • Zeitungspapier (eingewickelter Biomüll)


Nicht in die Biotonne
, sondern in die Restmülltonnen gehören:

  • Tierische Exkremente (z.B. Kleintier- und Katzenstreu)


In die Biotonne gehört auf keinen Fall:

  • jede Form von Kunststoff und Plastik
  • Aluminium
  • Glas
  • Keramik
  • Porzellan
  • Geschenkband und -papier
  • Imprägnierte Holzreste
  • Lederreste
  • Medikamente
  • Asche
  • Textilien
  • Verbandmaterial
  • Watte
  • Windeln
  • Elektrogeräte

Für weitere Informationen steht Ihnen das AWA-Abfallfon unter der Rufnummer +49 2403 8766353 zur Verfügung.


Wie häufig erfolgt die Leerung der Bioabfalltonnen?
Die Leerung der Bioabfallgefäße erfolgt vierzehntägig. Die Biotonnen werden als 120 oder als 240 Liter Abfallgefäße angeboten.

Die Bioabfalltonnen müssen am Abfuhrtag bis 06:30 Uhr morgens an die Straße zur Abholung bereitgestellt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Gehwege weiterhin ohne Beeinträchtigungen nutzbar bleiben.


Sind Bioabfallgemeinschaften zulässig?
Für Sie besteht die Möglichkeit der Eingehung einer sogenannten Bioabfallgemeinschaft.

Bioabfallgemeinschaft können sowohl von mehreren Haushalten auf einem Grundstück (Mehrfamilienhäuser) als auch von jeweils zwei unmittelbar benachbarten Einfamilienhäusern (Nachbarn) gebildet werden.

Weitere Informationen sowie die Online-Anträge zu Bioabfallgemeinschaften finden Sie hier: 
 Biotonne (Abfallgemeinschaft)


Ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgungsgemeinschaft möglich?
Grundsätzlich besteht bezüglich der Abfallentsorgung von Bioabfällen ein Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Abfallentsorgungseinrichtung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von diesem Anschluss- und Benutzungszwang auf Antrag befreien lassen.

Weitere Informationen sowie die Online-Anträge zur Befreiung von der Biotonne finden Sie hier: 
 Biotonne (Befreiung)


Wie kann eine Biotonne bestellt, umgetauscht oder abbestellt werden? 
Die Gemeinde Aldenhoven nimmt Anträge auf Neulieferung, Umtausch oder Abbestellung von Biomüllgefäßen entgegen. 

Weitere Informationen sowie die Online-Anträge zur Neulieferung, zum Umtausch oder zur Abbestellung von Abfallgefäßen finden Sie hier: 
 Müllgefäße (Bestellung, Tausch, Wegnahme)


Tipps für eine saubere und geruchsarme Biotonne:
Im Winter sind Tonnen, die ungeschützt im Freien stehen, frostgefährdet. Legen Sie den Boden der Biotonne zur Vermeidung von Verschmutzungen und Festfrieren des Abfalls mit Zeitungspapier, Eierkartons, Häckselgut o. ä. aus und lassen Sie Ihre Biotonne nach der Leerung immer gut trocknen.

Im Sommer kann es aufgrund erhöhter Temperaturen in der Biotonne zu unangenehmen Gerüchen oder Ungeziefervorkommen kommen. Vermeiden Sie daher Feuchtigkeit im Abfallbehälter und lagern Sie diesen an einem kühlen und schattigen Ort. Wickeln Sie feuchte Abfälle vor dem Entsorgen in Zeitungspapier ein.

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Bildnachweise

  • pixabay